Wegen seines Wechsels ins Europaparlament mussten die Behörden bei den Ermittlungen gegen AfD-Politiker Petr Bystron eine Zwangspause einlegen. Jetzt kann es weitergehen.
EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Bystron auf

Das Europaparlament in Straßburg hat sich mehrheitlich für die Aufhebung der Immunität des AfD-Politikers Petr Bystron ausgesprochen. Die Ermittlungen gegen ihn wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit können nun weitergeführt werden.
Der Parlamentarier wird beschuldigt, vom Betreiber des prorussischen Portals «Voice of Europe» Geld erhalten zu haben. Dafür soll er in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter in Berlin im Sinne Russlands agiert haben. Darüber hinaus wird Bystron Steuerhinterziehung «in mindestens fünf Fällen» und Betrug «in mindestens sechs Fällen» vorgeworfen, wie aus einem Bericht des Rechtsausschusses des EU-Parlaments hervorgeht.
Bystron selbst bezeichnete die Vorwürfe gegen ihn nach dem Beschluss als konstruiert und haltlos. Das Verfahren gegen ihn sei «Justizterror» und politisch motiviert, sagte Bystron. «Wir erleben hier eine koordinierte Kampagne zur Kriminalisierung meiner friedenspolitischen Ansichten.»
«Voice of Europe» steht im Verdacht, Geld an europäische Politiker gezahlt und prorussische Propaganda verbreitet zu haben. Vor rund einem Jahr wurde für die Plattform ein Sendeverbot in der EU beschlossen.
Immunität schon mal aufgehoben
Der Bundestag hob die Immunität von Bystron bereits im vergangenen Jahr auf. Daraufhin fanden mehrere Durchsuchungsaktionen statt. Nachdem sich der Justizausschuss des Europaparlaments vor zwei Wochen für die Aufhebung von Bystrons Immunität aussprach, erklärte der 52-Jährige auf Anfrage, dass es trotz 21 Hausdurchsuchungen noch keine Beweise gegen ihn gebe.
«Ich bin gespannt darauf, welche Erkenntnisse die Vernehmung meiner dementen Mutter und die Durchsuchung ihres Altersheimzimmers gebracht haben», teilte er damals auf Anfrage mit. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Zwangspause für die Ermittler
Nachdem der AfD-Politiker ins Europäische Parlament gewechselt war, mussten die Ermittler eine Zwangspause einlegen. Durch sein neues Mandat als EU-Abgeordneter hatte Bystron, der bei der Europawahl auf Listenplatz zwei der AfD kandidiert hatte, wieder parlamentarische Immunität.
Vor der Ermittlungspause wurde unter anderem das Abgeordnetenbüro von Bystron im Bundestag von bayerischen Ermittlern durchsucht. Auch seine Wohnadresse wurde von den Ermittlern ins Visier genommen.
Anfang April hatte das Europaparlament bereits Ermittlungen gegen Bystron wegen anderer Vorwürfe genehmigt. Der Hintergrund ist ein möglicherweise strafrechtlich relevanter Beitrag in einem sozialen Netzwerk. Das Verfahren wird derzeit am Amtsgericht München verhandelt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.