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EU-Partner nehmen «Dublin»-Rückkehrer nur bedingt auf

Eigentlich hat das europäische Asylsystem klare Regeln. Doch einige Partner lassen Deutschland bei der Rücknahme von Flüchtlingen sitzen.

EU-Partner lassen Deutschland bei der Rücknahme von «Dublin-Fällen» oft im Regen stehen. (Archivfoto)
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Mehrere EU-Partnerstaaten lassen Deutschland bei der Rücknahme von Flüchtlingen nach dem sogenannten Dublin-Verfahren hängen. So habe Italien etwa im Jahr 2024 nur drei Asylbewerber zurückgenommen, obwohl das Land auf der Grundlage der Dublin-Bestimmungen der Rücknahme von mehr als 10.000 Menschen zugestimmt hat, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) in Nürnberg mitteilte. Zuerst hatte die «Bild» berichtet. 

Gemäß den Zahlen wurden im letzten Jahr nur 22 Personen nach Griechenland überstellt. Auch Kroatien und Bulgarien haben nur einen Bruchteil der Personen aufgenommen, die sie gemäß den Dublin-Regeln hätten zurücknehmen müssen.

Gemeinsames Asylsystem

Das Dublin-Verfahren ist Teil des gemeinsamen europäischen Asylsystems. Gemäß einer Regelung ist oft das Land für die Abwicklung des Asylverfahrens verantwortlich, in dem der Geflüchtete zuerst EU-Boden betritt. Wenn Flüchtlinge weiter in andere EU-Staaten reisen und dort ihren Asylantrag stellen – was häufig in Deutschland geschieht – muss das Ersteinreiseland die Menschen unter bestimmten Bedingungen zurücknehmen.

Die Einhaltung dieser Regelungen wird jedoch oft in der Praxis umgangen. So stimmen Länder wie Italien zwar häufig der Rücknahme gemäß den Bestimmungen zu, legen dann aber für die tatsächliche Rückführung in der Praxis kaum einhaltbare Bedingungen fest – beispielsweise in Bezug auf die Rückkehrzeiten oder bestimmte Flughäfen.

Andere Länder wie Griechenland lehnen oft die Rücknahme im Verfahren ab. Im vergangenen Jahr wurden von Griechenland laut Bamf von 15.453 Ersuchen Deutschlands 14.930 abgelehnt. Italien hingegen stimmte in 10.402 Fällen der Rücknahme zu, nahm aber praktisch niemanden auf.

Probleme auch im Inland

Die tatsächlichen Rücknahmezahlen sind jedoch auch in allen anderen Ländern deutlich geringer als die Anzahl der Zustimmungen – was darauf hindeutet, dass ein Teil der Probleme auch in Deutschland liegt. Die Ausländerbehörden scheitern beispielsweise häufig daran, die Personen, die zur Ausreise anstehen, in ihren Unterkünften anzutreffen – dadurch verpassen sie ihre Flüge. Laut Kommunalpolitikern verstreicht auch häufig die Sechs-Monats-Frist, innerhalb derer die Dublin-Bestimmungen greifen.

dpa