Härtere Abschieberegeln, schärfere Kontrollen, mögliche Haft: Ein neues Gesetz soll Rückführungen abgelehnter Asylbewerber beschleunigen. Wie und wann es kommt, ist aber noch offen.
EU-Pläne: Wie ein Gesetz für mehr Abschiebungen sorgen soll
Die Diskussion über die Rückführung abgelehnter Asylbewerber sorgt in der EU immer wieder für Kontroversen – insbesondere nach Anschlägen wie in Magdeburg und Aschaffenburg. Viele europäische Regierungen fordern seit langem strengere Regeln, um Personen, die ausreisepflichtig sind, schneller in ihre Herkunftsländer zurückzuführen. Die EU-Kommission plant nun, mit einem neuen Gesetz zu handeln. Fragen und Antworten zu den zentralen Punkten des Entwurfs:
Warum braucht die EU neue Regeln für Rückführungen?
Laut der EU-Kommission kehrt derzeit nur etwa ein Fünftel der Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, tatsächlich in ihre Herkunftsländer zurück. Viele bleiben trotz einer Rückkehrentscheidung, oft aufgrund der Verweigerung der Aufnahme durch die Herkunftsstaaten oder langer Verfahrensdauern. Dies wird insbesondere in Zeiten hoher Migrationszahlen als großes Problem angesehen. Die Kommission möchte mit den neuen Regeln die Abläufe effizienter gestalten und sicherstellen, dass mehr abgelehnte Asylbewerber tatsächlich zurückkehren.
Was sieht der Gesetzentwurf der Kommission vor?
Abgelehnte Asylbewerber sollen dazu verpflichtet werden, aktiv an ihrer Rückführung mitzuwirken. Wenn sie die Zusammenarbeit verweigern, würden Konsequenzen drohen, wie der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner bereits angekündigt hat.
Es ist geplant, strengere Regeln für Personen einzuführen, die als Sicherheitsrisiko gelten. Dies könnte auch die Option beinhalten, sie inhaftieren zu lassen, um ihre Rückführung vorzubereiten.
Ein entscheidender Aspekt ist auch die gegenseitige Anerkennung von Rückführungsentscheidungen. Dies bedeutet, dass Abschiebungsbescheide, die in einem EU-Land erlassen wurden, auch in anderen Mitgliedstaaten automatisch gültig sein sollen. Auf diese Weise könnte eine Person, die zur Rückkehr in ein Land verpflichtet wurde, nicht einfach in ein anderes EU-Land weiterreisen, um das Verfahren zu umgehen.
Soll es Rückführungszentren geben?
Möglicherweise beinhaltet der Vorschlag auch die Schaffung von Rückführungszentren. Dies sind Einrichtungen außerhalb der EU, in denen Migranten untergebracht werden, die aus der EU abgeschoben wurden oder auf ihre Rückkehr in ihr Heimatland warten. Das Ziel ist, dass diese Zentren Abschiebungen erleichtern und verhindern sollen, dass Migranten nach Europa zurückkehren.
Der schwedische Migrationsminister Johan Forssell betonte kürzlich, dass die EU-Kommission in diesem Bereich eine führende Rolle übernehmen müsse. «Wir sind 27 verschiedene Mitgliedsstaaten, die alle die gleichen Herausforderungen haben, aber wir können nicht 27 verschiedene Rückführungszentren haben», sagte er der dpa.
Kommt dann auch so etwas wie das italienische «Albanien-Modell»?
Das sogenannte Albanien-Modell Italiens wird vorerst wohl keine Rolle in den Plänen der Kommission spielen. Es sieht vor, dass Migranten, die noch auf ihre Asylentscheidung warten, in Drittstaaten – in diesem Fall Albanien – untergebracht werden.
Das Modell ist jedoch rechtlich äußerst kontrovers. Die italienische Regierung unter Giorgia Meloni ist bereits vor mehreren Gerichten gescheitert. Nun prüft auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechtmäßigkeit der Pläne.
Warum ist überhaupt ein neues Gesetz notwendig?
Aus Sicht von EU-Kommissar Brunner sind die Rückführungspläne der «noch fehlende Teil nach dem Asyl- und Migrationspakt». Und etliche Mitgliedstaaten sehen die im Frühjahr beschlossene EU-Asylreform als unzureichend an. Viele bezweifeln, dass sie die aktuellen Probleme lösen kann. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Asylreform sich wegen der Übergangsfrist noch bis Juni 2026 hinziehen könnte.
Mit der kontroversen Reform werden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, einheitliche Verfahren an den Außengrenzen durchzuführen, um schnell zu klären, ob Asylanträge unbegründet sind. Dadurch können die Geflüchteten schneller und direkt von der Außengrenze abgeschoben werden.
Wann kann das Gesetz in Kraft treten?
Das ist öffentlich. Nach der Präsentation des Entwurfs durch Kommissar Brunner muss dieser vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union geprüft und genehmigt werden. Der genaue Zeitplan für die Umsetzung ist abhängig von den Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen.