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EU schafft Grundlagen für Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Asylpolitik

Die EU hat eine Einigung zur Einrichtung von Abschiebezentren in Drittstaaten erzielt, um die Rückführung abgelehnter Asylbewerber zu erleichtern. Deutschland sucht nun nach Partnerländern, die bereit sind, diese Rückkehrzentren zu betreiben, während die genauen Standorte noch unklar sind.

Verschärfung der Asylregeln: EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei
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EU plant Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Rückführung von Asylbewerbern

Die Europäische Union hat sich auf eine Einigung verständigt, die die Gründung von Rückkehrzentren in Drittstaaten ermöglicht. Dieses Vorgehen hat das Ziel, die Rückführung zahlreicher abgelehnter Asylbewerber zu verbessern. Die neuen Regelungen sehen vor, dass Menschen, die nicht in ihre Heimat zurückkehren können, in speziellen Einrichtungen außerhalb der EU untergebracht werden. Aktuell ist Deutschland auf der Suche nach Ländern, die bereit wären, solche Rückkehrzentren zu betreiben.

Einzelheiten zur Einigung und den Rückkehrzentren

Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft hat die Einigung zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedsstaaten bekannt gegeben. Damit die neuen Abschieberegelungen in Kraft treten können, bedarf es der Zustimmung sowohl des Parlaments als auch der EU-Staaten, was üblicherweise eine formelle Angelegenheit darstellt. Die Rückkehrzentren, die auch als „Return Hubs“ bekannt sind, sollen abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können, wie beispielsweise wenn das Heimatland die Rücknahme verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen.

Standorte und Regelungen für Minderjährige unklar

Die genauen Standorte der geplanten Rückkehrzentren sind noch nicht definiert. Die Hauptmotivation hinter dieser Initiative ist die Reduzierung der Anzahl ausreisepflichtiger Migranten innerhalb der EU. Während unbegleitete Minderjährige von diesen Regelungen ausgenommen werden sollen, besteht für Familien mit Kindern die Möglichkeit, in die Rückkehrzentren zu gelangen.

Voraussetzungen für die Abschiebungen

Die angestrebten Abschiebungen setzen ein Abkommen mit einem Drittstaat voraus, welcher bereit ist, die abgelehnten Asylbewerber aufzunehmen. Im Gegenzug könnte dieser Staat finanzielle Unterstützung oder Vorteile bei der Vergabe von Visa erhalten. Deutschland kooperiert mit anderen EU-Staaten, um Vereinbarungen mit Ländern zu schließen, die solche Rückkehrzentren errichten möchten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat sich mehrfach für die Einführung dieser Rückkehrzentren ausgesprochen.

Fehlende EU-Rahmenbedingungen für Drittstaaten-Lösungen

Bisher existiert kein einheitlicher Rahmen der EU für Lösungen in Drittstaaten. Italien hat ein Abkommen mit Albanien geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin zu verlagern. Dieses Modell steht jedoch aufgrund von Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf der Kippe, ein endgültiges Urteil steht noch aus. Im Gegensatz dazu scheiterte das britische Ruanda-Modell, das die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vorsah, an rechtlichen Hürden und konnte nicht umgesetzt werden.

Rechtsgrundlage für die Auslagerung von Asylverfahren

Bereits Ende des vergangenen Jahres hat die EU eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens ermöglicht. Die Einigung definiert auch, wie abgelehnte Asylbewerber bei ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, um einer Verhaftung zu entgehen. Ihnen drohen zudem europaweite Kürzungen oder Streichungen von Sozialleistungen sowie die Beschlagnahme ihrer Reisedokumente.

Steigende Zahl der Abschiebungen im Jahr 2025

Im Jahr 2025 ist die Anzahl der Abschiebungen in der EU gestiegen. Laut Angaben der Europäischen Kommission wurden etwa 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Parallel dazu ist die Zahl der Asylanträge in der EU kontinuierlich gesunken. In Deutschland war die Anzahl der Asylanträge im Mai so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als die Einreise aufgrund von Corona-Beschränkungen stark eingeschränkt war. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU haben, so die EU-Grenzschutzbehörde Frontex, einen deutlichen Rückgang erfahren.

Politische Hintergründe der Einigung

Die neuen Asylregeln wurden von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter der Führung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorangetrieben. Recherchen zeigen, dass die EVP in dieser Thematik enger mit rechten Parteien kooperiert hat als bisher bekannt. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Folgen für die Asylpolitik innerhalb der EU haben.


Quellen: n-tv, Handelsblatt

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TS