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EU-Staaten beschließen umstrittenes Naturschutzgesetz

Pläne für ein ambitioniertes neues EU-Naturschutzgesetz standen bis zuletzt auf der Kippe. Nun gibt es eine Entscheidung. Der Alleingang einer österreichischen Grünen macht das möglich.

In der EU sollen mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden.
Foto: Henning Kaiser/dpa

Die EU-Mitgliedsstaaten haben den Weg für ein kontroverses Naturschutzgesetz freigemacht. Demnach sollen in Zukunft in der Europäischen Union mehr Bäume gepflanzt sowie Moore und Flüsse in ihren natürlichen Zustand zurückversetzt werden. Eine ausreichende Mehrheit von EU-Staaten stimmte dem in Luxemburg zu, wie die derzeitige belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.

https://x.com/EU2024BE/status/1802623392761139257

Es gab eine lange und intensive Debatte über das Vorhaben. Die EU-Kommission hatte das Renaturierungsgesetz vor fast genau zwei Jahren vorgeschlagen. Laut offiziellen Angaben sind etwa 80 Prozent der Lebensräume in der Europäischen Union in einem schlechten Zustand. Darüber hinaus sind angeblich 10 Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem schlechten Zustand.

Gesetz in abgeschwächter Form

Während Umweltschützer, zahlreiche Wissenschaftler und Unternehmen das Gesetz unterstützten, stieß es auf starken Widerstand insbesondere bei Christdemokraten und Bauernverbänden. Die Kritiker befürchten, dass die Landwirte zu stark betroffen sein könnten und dies Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion in der EU haben würde. Um diesen Bedenken entgegenzutreten, wurde das Gesetz im Verhandlungsprozess erheblich abgeschwächt.

Ursprünglich hatten sich die EU-Länder und das EU-Parlament bereits im November auf einen Kompromiss geeinigt. Dieser besagt, dass Landwirte in Zukunft nicht dazu verpflichtet sein sollen, einen bestimmten Prozentsatz ihres Landes für umweltfreundliche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, was von den Bauern befürchtet wurde. Die Annahme durch die beiden Co-Gesetzgeber, die EU-Staaten und das Parlament, ist in der Regel eine Formalität. Das EU-Parlament hatte dem Gesetz in Straßburg ebenfalls endgültig zugestimmt. Allerdings haben sich bisher mehrere Länder gegen das Vorhaben ausgesprochen.

Österreichs Kanzler erklärt Klima-Ministerin als nicht bevollmächtigt

Die Mehrheit wurde nun durch eine Änderung des Kurses Österreichs erreicht. Die Klimaschutz- und Umweltministerin der Alpenrepublik, Leonore Gewessler (Grüne), stimmte dem Gesetz zu und stellte sich damit gegen ihren konservativen Koalitionspartner, die Kanzlerpartei ÖVP. Österreichs Kanzler Karl Nehammer ist der Ansicht, dass das Vorgehen seiner Ministerin rechtswidrig ist. Im Vorfeld hatte er angekündigt, dass es bei Zustimmung eine Nichtigkeitsklage beim EuGH geben würde. Gewessler hatte erklärt, dass ihre Zustimmung juristisch abgesichert sei.

Das Gesetz ist mit der Zustimmung der EU-Staaten formell verabschiedet. Wenn es keine rechtlichen Hindernisse im Zusammenhang mit Österreichs Vorgehen gibt, muss der Rechtstext lediglich in die offiziellen EU-Amtssprachen übersetzt und im Amtsblatt veröffentlicht werden, damit die Vorgaben wirksam werden können.

In einer ersten Reaktion sprach die Verhandlungsführerin der Grünen-Fraktion im Europaparlament, die deutsche Abgeordnete Jutta Paulus, von einem Erfolg im Kampf gegen das Artensterben und die Folgen der Klimakrise. Ohne Artenvielfalt gebe es keine fruchtbaren Böden, keine saubere Luft und kein trinkbares Wasser, so Paulus.

dpa