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EuGH: Schutz vor Diskriminierung von Eltern behinderter Kinder am Arbeitsplatz

Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen, um Beruf und Betreuung zu vereinbaren. Entscheidung des EuGH hat wegweisende Bedeutung für nationale Gerichte.

Die Mutter eines schwerbehinderten Sohnes hatte vor italienischen Gerichten geklagt, weil sie sich von ihrem Arbeitgeber diskriminiert sah. Ein italienisches Gericht wandte sich an den EuGH. (Archivbild)
Foto: Harald Tittel/dpa

Der Schutz vor einer indirekten Diskriminierung am Arbeitsplatz gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Arbeitgeber sind nach EU-Recht dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit betroffene Arbeitnehmer Beruf und Betreuung in Einklang bringen können, teilte der EuGH mit. Voraussetzung ist, dass dies die Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet.

Der Hintergrund ist der Fall einer italienischen Bahnhofsmitarbeiterin mit einem schwerbehinderten Sohn. Sie hatte mehrmals ihren Arbeitgeber gebeten, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen, um sich um ihr Kind kümmern zu können. Zunächst gewährte der Arbeitgeber ihr vorläufige Anpassungen, verweigerte jedoch eine dauerhafte Lösung.

Die Mutter hat vor italienischen Gerichten Klage erhoben. Letztendlich hat das höchste italienische Gericht den EuGH um Auslegung von EU-Regeln gebeten. Es liegt nun an einem Gericht in Italien zu entscheiden, ob der Arbeitgeber im konkreten Fall dem Wunsch der Frau nachkommen muss.

Die Entscheidung des EuGH sei sehr wichtig, sagte die Rechtswissenschaftlerin Eva Kocher vom Center for Interdisciplinary ​​Labour Law Studies (C*LLaS) der Europa-Universität Viadrina. «Sie lenkt die Aufmerksamkeit darauf, dass Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen auch von wichtigen Betreuungs- und Bezugspersonen von Menschen mit Behinderung anpassen müssen.»

Auch andere nationale Gerichte sind verpflichtet, die Auslegung des EuGH zu berücksichtigen, wenn sie über ähnliche Fragen entscheiden müssen.

dpa