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EuGH-Urteil: Nachträgliche Überprüfungen von Scheinehen durch EU-Staaten gestattet

Der EuGH hat entschieden, dass EU-Staaten auch nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft Ermittlungen zu Scheinehen anstellen dürfen. Dies betrifft Fälle von Betrug, die oft erst Jahre später aufgedeckt werden.

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EuGH urteilt: EU-Staaten dürfen bei Scheinehen im Nachhinein ermitteln
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Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat klargestellt, dass Personen, die in der Europäischen Union eine Scheinehe eingehen, auch Jahre später nicht vor Ermittlungen sicher sind. Ein Mitgliedstaat der EU ist berechtigt, aufgrund von Betrugsvorwürfen im Zusammenhang mit einer Scheinehe zu ermitteln, selbst wenn die betroffene Person bereits die Staatsangehörigkeit dieses Staates erworben hat.

Rechtliche Grundlagen für Ermittlungen

Der EuGH entschied in Luxemburg, dass diese Befugnis unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und der Verfahrensgarantien dazu führen kann, dass zu einem späteren Zeitpunkt Maßnahmen ergriffen werden. Dazu zählt auch der mögliche Entzug der Staatsangehörigkeit und damit der Verlust des Status als Unionsbürger, sofern die Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden.

Ein konkreter Fall

Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Mann, der mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war und kurz vor Ablauf seines Visums eine Unionsbürgerin heiratete. Durch diese Eheschließung erhielt er ein Aufenthaltsrecht und nach fünf Jahren auch die irische Staatsbürgerschaft. Drei Jahre nach der Eheschließung ließ er sich von seiner Frau scheiden.

Ermittlungen der irischen Behörden

Ein Jahr nach der Scheidung beantragte eine Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht in Irland, mit der Begründung, sie sei die Mutter eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit, dessen Vater der erwähnte Mann sei. Daraufhin nahmen die irischen Behörden Ermittlungen auf und stellten fest, dass die Ehe des Mannes nur zum Schein geschlossen worden war. Der Mann klagte daraufhin vor den irischen Gerichten.

Der EuGH stellte fest, dass eine gegenteilige Auslegung der Richtlinien zur Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken, die oft erst spät aufgedeckt werden, gefährden würde. Eine EU-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedstaaten, bei Betrug oder Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen, was auch für Personen gilt, die bereits eine Unionsstaatsbürgerschaft erlangt haben.


Quellen: n-tv

Bildquelle: depositphotos

TS