Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass die Niederlande keine Informationen zum Abschuss von Flug MH17 veröffentlichen müssen. Für die Richter geht die Flugsicherheit vor.
EuGH zu MH17-Abschuss: Niederländische Daten bleiben geheim

Gemäß einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die niederländische Regierung nicht verpflichtet, sicherheitsbezogene Informationen zum Abschuss des Flugs MH17 zu veröffentlichen.
Obwohl es die Informationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung beeinträchtigt, ist es gerechtfertigt und angemessen, solche Daten geheim zu halten. Die Vertraulichkeit der Daten über Flugstörungen und -unfälle ist entscheidend für die Flugsicherung, so die Richter in Luxemburg.
Der Grund ist eine Klage der niederländischen Medienunternehmen RTL Nederland und RTL Nieuws bezüglich des Absturzes von Flug MH17. Im Jahr 2014 wurde das Flugzeug auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur in Malaysia von prorussischen Separatisten abgeschossen. Alle 298 Passagiere und Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.
Die Medien ersuchten den Justizminister um Zugang zu verschiedenen Dokumenten, einschließlich Berichte des Europäischen Koordinierungszentrums für Berichtssysteme für Unfälle und Störungen. Der Minister lehnte den Antrag ab und verwies auf die Vertraulichkeit dieser Daten.
Der EuGH hat dem nun zugestimmt. Die Öffentlichkeit und die Medien könnten sich auch aus anderen Quellen über das Thema informieren. Behörden dürfen selbst entscheiden, solche Informationen zu veröffentlichen – jedoch nur, wenn dadurch die Flugsicherheit nicht gefährdet wird. Das niederländische Gericht wird nun über den konkreten Fall entscheiden. Es muss sich an die Vorgaben des EuGH halten.








