Ein geplantes Gesetz zur Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel sorgt für internationale Besorgnis. Europäische Außenminister warnen vor einer diskriminierenden Anwendung, die insbesondere Palästinenser betreffen könnte.
Europa stellt sich gegen Israels geplantes Todesstrafengesetz für Palästinenser

In Israel besteht seit der Hinrichtung von Adolf Eichmann ein Moratorium für die Todesstrafe. Nun steht ein umstrittenes Gesetz zur Verabschiedung an, das laut Amnesty International de facto ausschließlich gegen Palästinenser angewendet werden könnte. Diese Entwicklung hat in Europa Besorgnis ausgelöst.
Die Regierungen Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs und Italiens haben sich in einer gemeinsamen Erklärung „zutiefst besorgt“ über das israelische Gesetzesvorhaben zur Ausweitung der Todesstrafe geäußert. Besonders alarmierend sei der „faktisch diskriminierende Charakter“ des Gesetzentwurfs, betonten die Außenminister der vier Länder. Die für Montag geplante Verabschiedung des Gesetzes im Parlament könnte „Israels Bekenntnis zu demokratischen Prinzipien untergraben“.
Die Minister appellierten an die Abgeordneten und die israelische Regierung, das Gesetzesvorhaben zu stoppen. Sie bezeichneten die Todesstrafe als „unmenschliche und erniedrigende Form der Bestrafung ohne abschreckende Wirkung“ und lehnten sie „unter allen Umständen in der ganzen Welt ab“. Auch Alain Berset, der Generalsekretär des Europarats, forderte das israelische Parlament auf, den Gesetzentwurf nicht zu verabschieden, da dies einen „schweren Rückschritt“ gegenüber dem seit langem geltenden Moratorium für die Todesstrafe in Israel bedeuten würde.
Inhalt des Gesetzesentwurfs
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig jeder, der absichtlich oder durch Gleichgültigkeit den Tod eines israelischen Bürgers aus rassistischen Motiven oder aus Feindseligkeit gegenüber einer Gemeinschaft verursacht, mit der Todesstrafe rechnen muss. Dies würde bedeuten, dass ein Palästinenser, der einen Israeli tötet, die Hinrichtung droht, während ein Israeli, der einen Palästinenser tötet, nicht unter dasselbe Gesetz fallen würde.
Diskriminierung von Palästinensern
Menschenrechtsorganisationen kritisieren die aktuellen Entwürfe als Benachteiligung von Palästinensern. Laut Amnesty International sind die geplanten Regelungen so formuliert, dass sie de facto nur gegen Palästinenser angewendet werden. Im besetzten Westjordanland sollen Militärgerichte befugt werden, mit einfacher Mehrheit Todesurteile zu verhängen. Diese Militärgerichte sind ausschließlich für Palästinenser und andere Nicht-Israelis zuständig, nicht jedoch für israelische Siedler.
Die rechtsgerichtete Regierung unter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu plant, den Gesetzestext am Montag zur zweiten und dritten Lesung zu bringen. Sollte das Gesetz angenommen werden, könnte es juristisch angefochten werden und vor dem Obersten Gericht landen.
Historischer Kontext der Todesstrafe in Israel
Die Todesstrafe ist in Israel bislang faktisch ausgesetzt, obwohl sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Die letzte Hinrichtung fand 1962 statt, als der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet wurde. Mit der von dem rechtsextremen Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir vorangetriebenen Gesetzesänderung wäre die Todesstrafe für bestimmte Straftaten künftig verpflichtend vorgeschrieben. UN-Rechtsexperten hatten im vergangenen Monat gewarnt, dass den Gerichten damit die Möglichkeit genommen würde, mildernde Umstände zu berücksichtigen und ihre Urteile von der Schwere der Schuld abhängig zu machen.
Bildquelle: depositphotos








