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Europarat: Rechte von Transmenschen besser schützen

Bei der Durchsetzung der Rechte von Transmenschen gibt es Fortschritte, sagt der Europarat – aber auch «schockierend hohe» Diskriminierung und Gewalt. Die Organisation macht nun konkrete Vorschläge.

Wer die Angst vor Verfolgung als Transmensch glaubhaft machen kann, sollte als Flüchtling anerkannt werden können, so der Europarat.
Foto: Hannes P Albert/dpa

Die Rechte von Transmenschen müssen nach Ansicht des Europarats besser geschützt werden. «Die Staaten tragen die Hauptverantwortung dafür, die Hindernisse zu beseitigen, denen transsexuelle Menschen bei der Ausübung ihrer Menschenrechte gegenüberstehen», sagte die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic.

Trotz der stärkeren Sichtbarkeit von Transmenschen und der bedeutenden Fortschritte gebe es in Europa «schockierend hohe Raten von Diskriminierung, Gewalt und Unsicherheit, die transsexuelle Menschen in ihrem täglichen Leben erfahren», heißt es in einem Bericht der Organisation, der heute vorgestellt wird. 

Der Europarat empfiehlt konkret, dass Transmenschen Zugang zu spezifischer Gesundheitsversorgung erhalten, ohne ein psychologisches Gutachten vorlegen zu müssen. Zudem sollte die Geschlechtsidentität ausdrücklich als verbotener Diskriminierungsgrund in den entsprechenden Gesetzen festgehalten werden.

Verfolgte Transmenschen als Flüchtlinge

Laut dem Europarat sollte jemand, der überzeugend die Angst vor Verfolgung als Transperson darlegen kann, als Flüchtling anerkannt werden können. Es sollte im Einzelfall geprüft werden, in welcher Haftanstalt die Person untergebracht werden sollte.

Die Verfahren für die rechtliche Geschlechtsangleichung sollten daher schneller und transparenter sein und auch für Minderjährige zugänglich sein, wenn ihre Reife und Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, dass starre Altersgrenzen nicht gelten.

Sanitäre Anlagen sollten für alle Menschen sicher und respektvoll nutzbar sein. Idealerweise sollte eine Einrichtung vorhanden sein, die alle Geschlechter einschließt, so der Bericht.

Erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags

Derzeit wird im Bundestag in Deutschland über eine erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags beraten. Gemäß dem Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) soll es zukünftig jedem Menschen möglich sein, sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festzulegen und dies in einem unkomplizierten Verfahren beim Standesamt ändern zu können.

Der Europarat wurde im Jahr 1949 gegründet, um Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat in Europa zu schützen. Er ist unabhängig von der Europäischen Union und besteht aus 46 europäischen Staaten.

dpa