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Europawahl: Spitzenkandidaten gekürt – Einfluss des Europaparlaments im Fokus

Am Wochenende küren SPD, FDP und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ihre Spitzenkandidaten für die Europawahl. Doch worüber wird im Sommer eigentlich genau abgestimmt und welchen Einfluss hat das Europaparlament?

Erstmals dürfen in Deutschland bei Europawahlen auch Minderjährige teilnehmen.
Foto: Thomas Banneyer/dpa

Am Wochenende wählen SPD, FDP und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ihre Spitzenkandidaten für die Europawahl. Aber was wird im Sommer genau abgestimmt und welche Auswirkungen hat das Europaparlament? Hier ist eine Übersicht:

Wann findet die Europawahl statt?

Vom 6. bis 9. Juni besteht die Möglichkeit, Stimmen abzugeben. Den Anfang machen die Niederländer, die am Donnerstag, dem 6. Juni, zur Wahlurne gehen können. Laut Angaben des Parlaments folgen Irland, einen Tag danach Lettland, Malta und die Slowakei.

In den anderen EU-Ländern wird wie in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni, gewählt. Die unterschiedlichen Termine sollen sicherstellen, dass die verschiedenen Wahltraditionen beibehalten werden können.

Wer wählt?

Erstmals haben auch Minderjährige in Deutschland die Erlaubnis, an Europawahlen teilzunehmen. Das Wahlalter wurde von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Staatsangehörige der übrigen EU-Staaten, die in Deutschland wohnen und das erforderliche Mindestalter erreicht haben, sind ebenfalls wahlberechtigt.

Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen es Minderjährigen erlaubt ist, an der Wahl teilzunehmen. Laut dem EU-Parlament von August ist dies nur in Österreich, Belgien, Malta und Griechenland möglich. Das Wahlalter in Griechenland beträgt 17 Jahre.

Deutsche, die außerhalb von Deutschland leben und an den Wahlen teilnehmen möchten, müssen vor jeder Wahl einen offiziellen Antrag stellen, um in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Laut der Bundeswahlleiterin gibt es verschiedene Verfahren, abhängig davon, in welchem Land man seinen Wohnsitz hat.

Wer wird gewählt?

Es werden 720 Abgeordnete gewählt. Obwohl dies weniger Politikerinnen und Politiker sind als bei der letzten Wahl, als 751 Volksvertreterinnen und -vertreter ins Parlament einzogen, haben auch viele Abgeordnete ihr Mandat durch den Austritt Großbritanniens aus der EU verloren. Im Vergleich zur aktuellen Anzahl der Abgeordneten werden jedoch 15 Plätze mehr vergeben als vor viereinhalb Jahren.

Deutschland, das bevölkerungsreichste Land in der EU, hat auch die meisten Abgeordneten. Trotzdem sind Deutsche im Parlament unterrepräsentiert. Im Durchschnitt vertritt ein deutscher Abgeordneter etwa 875.000 Menschen, während es bei einem Abgeordneten aus Malta nur knapp 100.000 sind.

Wenn es diese Ungleichheit nicht gäbe, müsste entweder das Parlament deutlich größer werden oder die Bürgerinnen und Bürger der kleinsten EU-Länder würden nur von einem Abgeordneten oder einer Abgeordneten vertreten werden.

Wie wird gewählt?

Das variiert von EU-Land zu EU-Land, teilweise von Partei zu Partei. In Deutschland stellen die meisten Parteien landesweite Listen auf, deren Reihenfolge auf einem Parteitag festgelegt wird.

Je mehr Stimmen eine Partei erhält, desto mehr Personen von dieser Liste werden gewählt. Bei der CDU/CSU werden die Listen nicht auf Bundesebene, sondern auf Landesebene erstellt. Diese Aufstellung ist teilweise noch nicht abgeschlossen, in NRW beabsichtigt die CDU beispielsweise, ihre Liste am 3. Februar in Dortmund zu verabschieden.

Die Regelung in der gesamten EU besagt, dass die Anzahl der Abgeordneten einer Partei proportional zur Anzahl der erhaltenen Stimmen sein muss. Es gibt keine länderübergreifenden Listen.

Welche Auswirkungen hat die Wahl?

Die Organisation von Mehrheiten im Parlament hat einen entscheidenden Einfluss auf neue EU-Gesetze. Bei vielen aktuellen Vorhaben wie dem Verbrenner-Aus oder umstrittenen Naturschutz- und Klimagesetzen musste eine Mehrheit im Parlament zustimmen. Das Parlament hat auch einen großen Einfluss auf die Verteilung von Geld, wie bei der milliardenschweren EU-Agrarförderung.

Die meisten Gesetze werden jedoch gemeinsam mit den EU-Staaten verhandelt und müssen auch im sogenannten Rat eine Mehrheit finden. In dieser Institution treffen Vertreterinnen und Vertreter der jeweiligen nationalen Regierungen Entscheidungen. Die Europawahl hat keinen direkten Einfluss auf die Mehrheitsverhältnisse in diesem Gremium.

Das Parlament kann die Besetzung der EU-Kommission nach der Wahl jedoch beeinflussen. Die Behörde hat das exklusive Recht, konkrete EU-Rechtsakte vorzuschlagen, die dann vom Parlament und den EU-Staaten verhandelt werden.

Obwohl es ursprünglich die Aufgabe der Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten ist, einen Vorschlag für die Präsidentin oder den Präsidenten zu machen, kann das Parlament diesen ablehnen. In der Regel wird auch ein Kandidat aus der größten Fraktion im Parlament vorgeschlagen.

Der Rat und der designierte Präsident stellen anschließend eine Liste der übrigen Kommissare zusammen, wobei jeweils einer aus jedem EU-Staat ausgewählt wird. Das Parlament muss ebenfalls der Ernennung der übrigen Kommissare zustimmen.

dpa