Einst galt er als Deutschland-Chef der Terrormiliz IS: Der als Terrorist verurteilte Abu Walaa ist mit seiner Klage gegen seine Ausweisung gescheitert. Abgeschoben werden kann er aber noch nicht.
Ex-IS-Deutschland-Chef scheitert mit Klage gegen Ausweisung
Abu Walaa, der als Deutschland-Chef der Terrorgruppe Islamischer Staat galt, wurde zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Trotzdem hat er den Prozess gegen seine Ausweisung aus Deutschland verloren. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen zurück (Az. 27 K 7349/23). Er hat jedoch noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen.
Die Richterin stellte fest, dass das Ausweisungsinteresse aufgrund zwingender Gründe der nationalen Sicherheit überwiegt. Es gibt keine glaubhafte Abkehr von seiner früheren Rolle als IS-Terrorist und keine Anzeichen für eine Deradikalisierung. Es besteht die Gefahr einer Wiederholung. Die Interessen seiner sieben Kinder müssen dementsprechend zurücktreten.
Es muss in einem separaten Verfahren über seine Abschiebung entschieden werden. Derzeit würde dies wahrscheinlich an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten. Außerdem muss noch über einen Asylfolgeantrag von Abu Walaas entschieden werden, der bis Mai 2027 seine Strafe verbüßen muss.
Abu Walaa war der Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim. Derzeit nimmt er an einem Aussteigerprogramm teil. Zuletzt hatte er sich vom Dschihadismus distanziert. Im Juli 2001 kam er als Asylsuchender nach Deutschland und hat sieben Kinder mit zwei Frauen in Deutschland.
Der 41-Jährige weigerte sich in der Verhandlung, Angaben zum Umgang mit seinen Kindern oder seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten zu machen. Seine Anwältin hatte erfolglos eine Vertagung des Verfahrens beantragt.