Brigadegeneral Markus Kreitmayr muss sich vor dem Landgericht Tübingen wegen unterlassener Mitwirkung bei Strafverfahren verantworten, da er Soldaten erlaubt haben soll, gestohlene Munition anonym zurückzugeben.
Früherer KSK-Kommandeur vor Gericht: Soldaten durften gestohlene Munition anonym zurückgeben

Ein ehemaliger Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) muss sich ab heute vor dem Landgericht Tübingen verantworten, weil ihm vorgeworfen wird, Soldaten erlaubt zu haben, gestohlene Munition anonym zurückzugeben.
Die Anklagebehörde beschuldigt Brigadegeneral Markus Kreitmayr, dass er nicht an Strafverfahren gemäß Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes mitgewirkt hat. Die Anschuldigung entspricht dem Straftatbestand der Strafvereitelung, wie es von der Anklagebehörde erklärt wurde.
Der Fall
Laut Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw festgestellt. Der Wert der fehlenden Munition betrug etwa 28.000 Euro.
Laut der Staatsanwaltschaft war dem Brigadegeneral der Inventurbericht bekannt. Daraufhin habe der 55-Jährige entschieden, dass die Soldaten die Munition straffrei und anonym zurückgeben können. Es wurde mehr Munition zurückgegeben, als der Fehlbestand gezeigt hatte.
Der Vorwurf besteht darin, dass der ehemalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass ein Teil der Munition gestohlen worden war. Die anonyme Rückgabe der Munition im Frühjahr 2020 hat dazu geführt, dass die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht wurde.
Kreitmayrs Rechtsanwälte, Christian Mensching und Bernd Müssig, hatten dazu erklärt: «Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe sind tatsächlich und rechtlich unbegründet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird.» Die Anklage sei rechtlich nicht tragfähig. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig.
Es sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine für den Prozess geplant. Vor Beginn des Prozesses haben die Deutsche Friedensgesellschaft und andere Organisationen eine Protestaktion angekündigt.








