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Ex-Leiter des Islamischen Zentrums muss Land verlassen

Das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg und seine Ableger sind verboten. Die Blaue Moschee wurde beschlagnahmt. Nun geht die Innenbehörde den nächsten Schritt.

Die Hamburger Innenbehörde will den bisherigen Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg abschieben. (Archivbild)
Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Fünf Wochen nach dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) soll nun dessen ehemaliger Leiter Deutschland verlassen. Die Hamburger Innenbehörde hat dem 57 Jahre alten Mohammad Hadi Mofatteh in dieser Woche eine Ausweisungsverfügung zugestellt, sagte eine Sprecherin in Hamburg. Es wurde nicht angegeben, ob sich der Mann noch im Land befindet.

Der Mann wurde aufgefordert, Deutschland innerhalb von 14 Tagen zu verlassen, andernfalls droht ihm die Abschiebung in sein Herkunftsland – auf eigene Kosten. Diese Frist muss bis zum 11. September 2024 eingehalten werden. Des Weiteren ist ihm untersagt, erneut nach Deutschland einzureisen oder sich hier aufzuhalten. Bei Zuwiderhandlung droht ihm eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Zuvor hatte der Radiosender NDR 90,3 berichtet.

Ex-Leiter gilt als offizieller Stellvertreter von Revolutionsführer Khamemei

Mohammad Hadi Mofatteh war bis zum Sommer 2018 Leiter des IZH. Laut dem Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz galt er bis zuletzt als offizieller Stellvertreter des iranischen Revolutionsführers Ali Khamenei in Deutschland.

Für Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) ist die Ausweisung nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg der nächste konsequente Schritt, den die Behörde nun gehe, wie er auf Anfrage mitteilte. «Als oberster religiöser Vertreter des menschenverachtenden Regimes in Teheran ist seine Zeit in Deutschland abgelaufen. Wir werden den Kampf gegen den islamischen Extremismus weiter mit aller Härte führen und dabei auch alle aufenthaltsrechtlichen Mittel voll ausschöpfen.»

Bis Ende 2022 wurde der stellvertretende Leiter des IZH, Seyed Mousavifar, bereits wegen Verbindungen zur libanesischen Hisbollah-Miliz aus Deutschland ausgewiesen. Zuvor war er in zweiter Instanz mit einer Beschwerde gegen die Ausweisung vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. Die proiranische Terrororganisation ist seit 2020 in Deutschland verboten.

«Propagandazentrum des Irans in Europa»

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH am 24. Juli als «bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa» verboten. Die in der Verbotsverfügung genannte Begründung, der Verein und Betreiber der Moschee sei von der iranischen Regierung gesteuert, verfolge verfassungsfeindliche Ziele und verbreite die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland, bezeichneten die Vertreter des IZH als «Unterstellung», der man mit der Klage entgegentreten wolle.

Die Polizei hatte Ende Juli bundesweit Vermögen und Einrichtungen des Zentrums und fünf damit verbundenen Teilorganisationen beschlagnahmt. Seitdem befindet sich auch die Blaue Moschee unter der Verwaltung des Bundes.

Gebete und Demo für Öffnung der Blauen Moschee

Seit Wochen versammeln sich immer wieder Hunderte Gläubige vor der geschlossenen Blauen Moschee an der Hamburger Außenalster zum Freitagsgebet und setzen sich für eine Wiedereröffnung des Gotteshauses ein.

dpa