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Ex-Mitarbeiter von AfD-Mann Krah wegen Spionage angeklagt

Die Festnahme löste ein internationales Echo aus: Der Mann soll einem chinesischen Geheimdienst Informationen aus dem Europäischen Parlament gegeben haben. Nun folgt der nächste juristische Schritt.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage wegen mutmaßlicher Spionage für China erhoben. (Archivbild)
Foto: Christoph Schmidt/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat einen ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah und eine mutmaßliche Komplizin wegen Spionage für einen chinesischen Geheimdienst angeklagt. Der Mann soll regelmäßig Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europäischen Parlament weitergegeben und chinesische Oppositionelle in Deutschland für den Nachrichtendienst ausspioniert haben. Außerdem hat G. Informationen über führende AfD-Politiker gesammelt.

Durchsuchung Brüsseler Büros

Der deutsche Staatsangehörige Jian G. ist nach Angaben der Karlsruher Behörde seit 2002 Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn im April 2024 in Dresden festnehmen lassen. Sie wirft ihm einen besonders schweren Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit vor. Er soll mehr als 500 Dokumente beschafft haben, «darunter auch einige, die das Europäische Parlament als besonders sensibel eingestuft hatte».

Es wurde berichtet, dass der Mann in den Jahren 2023 und 2024 chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausspioniert habe. Er habe sich in sozialen Medien als Kritiker der chinesischen Staatsführung ausgegeben.

Kurz nach der Festnahme hatte die oberste Anklagebehörde Deutschlands Büroräume von G. und Krah im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen lassen. Dabei betonte sie, dass die Durchsuchung von Krahs Büros «eine Maßnahme bei Zeugen» sei. Das EU-Parlament habe dem Betreten der Räumlichkeiten zugestimmt.

Chinesin arbeitete am Flughafen – Infos zu Rüstungsgütern

Beamte des Bundeskriminalamts haben Ende September im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Leipzig eine Chinesin festgenommen, die für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle tätig war. Sie soll einem ehemaligen Mitarbeiter von Krah Informationen über Flüge, Fracht und Passagiere des sächsischen Flughafens weitergegeben haben – insbesondere ging es um den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen. Die Frau steht auch unter dem Verdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst.

Beide sind seitdem in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Prozess einberuft.

Kein Einzelfall?

Krah hatte der «Bild»-Zeitung nach der Festnahme von G. gesagt, sein Mitarbeiter habe seiner Kenntnis nach nur «Kontakte zu offiziellen chinesischen Stellen in der Botschaft» gepflegt. Nach der Festnahme der Chinesin erklärte er über den Kurznachrichtendienst X, es gebe keinerlei Zusammenhang zu seiner Tätigkeit. Die Beschuldigte habe nur mit seinem Ex-Mitarbeiter kommuniziert. «Der einzige Vorwurf, den ich mir im Zusammenhang mit meinem chinesisch-stämmigen Ex-Mitarbeiter mache, ist, nicht gründlicher aufgepasst zu haben.» 

Am gleichen Tag wie G. wurden in Düsseldorf und Bad Homburg von der Bundesanwaltschaft drei weitere vermeintliche Spione für China festgenommen. Die beiden Männer und eine Frau sollen in Deutschland im Rahmen von Forschungsprojekten Informationen über Militärtechnik beschafft haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst weiterzugeben. China lehnte die Berichte über eigene Spione in Deutschland ab und bezeichnete sie als Verleumdung.

Strenge Sicherheitsüberprüfungen geplant

Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte vor weiteren Spionagefällen. Das Kabinett beschloss außerdem schärfere Sicherheitsüberprüfungen, um zu verhindern, dass Saboteure und Informanten ausländischer Geheimdienste Zugang zu Nachrichtendiensten und anderen sicherheitsrelevanten Stellen in Staat und Wirtschaft erhalten.

Die Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde vor der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr im Bundestag besprochen. Sie enthielt unter anderem eine verstärkte Internetrecherche, auch in sozialen Netzwerken.

Ex-Mitarbeiter wollte auch für BND und Verfassungsschutz arbeiten

Im Laufe der Zeit wurde auch mehr über die Vorgeschichte von Krahs Ex-Mitarbeiter bekannt. So hatte G. schon vor einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu arbeiten. Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur damals jedoch ab. Später wurde der Mann dem Vernehmen nach auch noch beim sächsischen Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht zum Zuge kam – auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt.

dpa