Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt im Gefängnis abgeschieden von anderen Gefangenen, aber nicht isoliert, aufgrund erhöhter Fluchtgefahr und Solidaritätsbekundungen.
RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt streng isoliert im Gefängnis

Die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette bleibt streng isoliert von anderen Gefangenen im Gefängnis. Ein Sprecher des Amtsgerichts Verden bestätigte die Zulässigkeit der Videoaufzeichnung im Haftraum gemäß der Entscheidung eines Ermittlungsrichters vom Vortag.
Klette sei in der JVA Vechta zwar von anderen Häftlingen getrennt, es gebe aber andere Gesprächsmöglichkeiten, sie sei nicht isoliert. Gründe für die Entscheidung nannte er nicht. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums sagte, die JVA sei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine erhöhte Fluchtgefahr bestehe – was das Gericht bestätigt habe. Zuvor hatten die «Hannoversche Allgemeine Zeitung» und die «taz» berichtet.
Weshalb sitzt Klette in Untersuchungshaft?
Die Ermittler beschuldigen Klette, die Ende Februar in Berlin festgenommen wurde, versuchten Mord, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle mit Schusswaffengebrauch begangen zu haben. Sie war Teil der sogenannten dritten Generation der linksextremistischen RAF, zusammen mit ihren Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, die noch gesucht werden. Die RAF erklärte sich 1998, nachdem sie bis 1991 zahlreiche Anschläge verübt und Menschen getötet hatte, für aufgelöst. Klette befindet sich in Untersuchungshaft im Frauengefängnis in Vechta.
Der Anwalt der 65-Jährigen hatte zuvor die Haftbedingungen seiner Mandantin kritisiert. Laut dem Berliner Strafverteidiger Lukas Theune wird Klette fast ganztags videoüberwacht und komplett isoliert. Ende März sagte er: „Gegen die Entscheidung des Ermittlungsrichters ist Beschwerde bei der nächsten Instanz möglich“, betonte der Gerichtssprecher.
Wieso wird Fluchtgefahr vermutet?
Die Sprecherin des Justizministeriums sagte zu der vermuteten Fluchtgefahr: «Als Grund hierfür ist sicherlich zu nennen, dass die Beschuldigte mutmaßlich Mitglied der dritten Generation der RAF war und in dieser Funktion auch 30 Jahre im Untergrund gelebt hat. Auch ist sicherlich ein Grund, dass die Beschuldigte aus gewissen Szenen nach wie vor eine große Solidarität erfährt und gar die Freilassung gefordert wird.» Außerdem seien Garweg und Staub nach wie vor auf der Flucht, darüber hinaus drohe Klette im Falle einer Verurteilung eine «nicht ganz unerhebliche Freiheitsstrafe». All das unterscheide sie von anderen Beschuldigten in Untersuchungshaft. Es werde aber stetig überprüft, ob die Voraussetzungen für die Haftbedingungen noch vorliegen.
Eine Kundgebung am 14. April in der Nähe des Gefängnisses soll erneut Solidarität mit der früheren Terroristin zeigen. Nach Angaben eines Sprechers der Stadt sind 50 bis 100 Teilnehmer angemeldet. An der ersten Kundgebung für Klette vor dem Frauengefängnis in Vechta hatten sich Mitte März nach Polizeiangaben rund 35 Menschen beteiligt, an einer Gegendemonstration etwa 130.








