In Niedersachsen sind mehrere AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen ausgeschlossen worden, was auf die Einstufung der Partei als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz zurückzuführen ist. Die Betroffenen kritisieren die Entscheidungen als politisch motiviert und kündigen rechtliche Schritte an.
Exclusion der AfD-Bewerber bei Kommunalwahlen: Ein Störfaktor für die Demokratie

Ausblick: In Niedersachsen wurden einige Bewerber der AfD von der Teilnahme an den bevorstehenden Kommunalwahlen ausgeschlossen. Die zuständigen Wahlausschüsse haben entschieden, dass mindestens vier Kandidaten der Partei am 13. September nicht antreten dürfen. Während bestimmten Bewerbern die Zulassung gewährt wurde, wurden andere nicht einmal auf ihre Eignung geprüft. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endete am Donnerstag.
Einfluss der Wahlausschüsse und des Verfassungsschutzes
Am Mittwoch hat der Wahlausschuss des Landkreises Lüneburg den niedersächsischen AfD-Vizechef Stephan Bothe mit 6 zu 1 Stimmen als Kandidaten für die Landratswahl abgelehnt. Die Einstufung der AfD als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz hat maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidungen der Wahlausschüsse. Die Partei plant, gegen diese Entscheidungen rechtliche Schritte einzuleiten.
Äußerungen der betroffenen Kandidaten
Bothe äußerte in einer Stellungnahme, dass er die Entscheidung nicht nachvollziehen könne. Er kritisierte, dass nicht geprüft worden sei, ob er die Verfassung achte, sondern ob er der politischen Linie der Regierung entspreche. Er sieht die Entscheidungen als politisch motiviert an und betont, dass die Zugehörigkeit zu einer legalen Partei nicht als Ausschlussgrund dienen dürfe.
Weitere betroffene Bewerber
Auch andere AfD-Kandidaten sind von den Ausschlüssen betroffen. Adrian Maxhuni in der Samtgemeinde Bersenbrück, Florian Meyer in der Samtgemeinde Fürstenau und Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg wurden ebenfalls von den Wahlausschüssen geprüft. Maxhuni erhielt mit 4 zu 2 Stimmen die Zulassung, während Meyer mit 4 zu 3 Stimmen für die Wahl des Samtgemeindebürgermeisters in Fürstenau antreten kann. Reinhild Goes erhielt ebenfalls die Zulassung, obwohl zunächst keine offizielle Mitteilung der Kommune vorlag.
Politische Kontroversen und Ausschlüsse
Bereits zuvor waren die AfD-Politiker Martin Sichert, Thorsten Moriße und Justin Vogel von der Teilnahme an den Wahlen ausgeschlossen worden. Sichert darf nicht für das Amt des Landrats im Landkreis Friesland kandidieren, Moriße nicht für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven und Vogel nicht für das Bürgermeisteramt in Herzberg am Harz. Zudem wurde ein parteiloser Bewerber aufgrund seiner Verbindungen zur „Reichsbürger“-Bewegung von der Wahl ausgeschlossen.
Rechtliche Schritte der AfD
Die AfD wirft den Behörden und Wahlausschüssen vor, politisch motiviert zu handeln, und kündigte an, rechtliche Schritte einzuleiten. Entscheidungen über die Nichtzulassung können im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens angefochten werden, jedoch erst nach der Wahl.
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Quellen: n-tv, tagesschau
Bildquelle: Von Foto-AG Melle – Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=66901755








