Um Verbindungen im Rechtsextremismus besser aufklären zu können, plant das Bundesinnenministerium ein Gesetz, das die Hürden für Auskunftsersuchen zu Konten und Finanztransaktionen senken würde.
Neues Gesetz zur Aufklärung von Finanzströmen im Rechtsextremismus in Vorbereitung

Um in Zukunft besser über Verbindungen im Rechtsextremismus informiert zu sein, plant das Bundesinnenministerium, die Nachforschungen zu den Finanzströmen extremistischer Gruppierungen zu erleichtern. Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben, das die Anforderungen für Auskunftsersuchen des Verfassungsschutzes bezüglich Konten und Finanztransaktionen senken würde, wird derzeit im Ministerium vorbereitet.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe als Reaktion auf das Potsdamer Treffen erklärt, «dass die persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken stärker ausgeleuchtet werden müssen», hieß es zur Erläuterung aus ihrem Ministerium.
An dem Treffen radikaler Rechter am 25. November, über das das Medienhaus Correctiv berichtet hatte, hatten auch AfD-Politiker sowie einzelne Mitglieder der CDU und der sehr konservativen Werteunion teilgenommen. Der frühere Kopf der Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, sprach bei dem Treffen in Potsdam über «Remigration» – wenn Rechtsextremisten diesen Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll, auch unter Zwang.
Was bisher gilt
Bislang sind Nachforschungen des Verfassungsschutzes zu Finanzaktivitäten von Extremisten nur dann möglich, wenn einer Gruppierung ein Gewaltbezug nachgewiesen werden kann oder etwa «zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung» aufgestachelt wird. Künftig soll hier zusätzlich das Gefährdungspotenzial mit Bezug auf die freiheitliche demokratische Grundordnung ausschlaggebend sein.
Faeser greife damit den Ansatz des Bundesverfassungsgerichts auf, wonach es für Überwachungsbefugnisse auf das Gefährdungspotenzial ankomme, verlautete aus ihrem Ministerium. Zur Erklärung hieß es: «Dieses bestimmt sich nach Kriterien, die neben Verhetzung und Militanz weitere Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme einschließen.»
Obwohl es zunächst um die Aufklärung durch den Nachrichtendienst geht, könnten solche Erkenntnisse in bestimmten Fällen auch dazu führen, dass diese Finanzierungsströme unterbrochen werden, falls strafrechtlich relevante Vorgänge auftauchen. Des Weiteren könnte die Aufdeckung finanzieller Verbindungen im Einzelfall auch zu einer Neubewertung einer bestimmten Gruppierung führen.
«Aktionsplan gegen Rechtsextremismus»
Um sicherzustellen, dass der Verfassungsschutz schneller Zugang zu Informationen über Finanztransaktionen erhält, sollten die Verfahren nach Ansicht des Bundesinnenministeriums in Zukunft schnell und unkompliziert ablaufen. Das Ministerium hält es für unangemessen, dass für die einfache Auskunft über den Standort eines Girokontos die gleiche aufwendige Genehmigungspraxis wie für eine Telekommunikationsüberwachung vorgeschrieben ist.
Ziel der gesetzlichen Erweiterung der Finanzermittlungen sei es auch, «dass sich niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer Form finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben».
Faeser hatte im März 2022 einen «Aktionsplan gegen Rechtsextremismus» vorgestellt. Von den darin enthaltenen Maßnahmen wurde ein Teil inzwischen umgesetzt, etwa eine Gesetzesänderung, die es ermöglicht, Verfassungsfeinde schneller aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen. Zu den geplanten Verschärfungen beim Waffenrecht laufen noch Gespräche des Bundesinnenministeriums mit FDP-Politikern, die befürchten, dadurch könnten auch Jäger in Mitleidenschaft gezogen werden.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD), hat Anfang der Woche erneut betont, dass das geplante Demokratiefördergesetz, welches eine langfristigere Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Initiativen ermöglichen soll, im Bundestag zeitnah verabschiedet werden sollte.








