Straftäter und Gefährder sollen konsequent abgeschoben werden. Doch oft scheitert das an rechtlichen Hürden. Als mögliche Lösung wird auch eine «finanzielle Reiseunterstützung» gehandelt.
Faeser prüft finanzielle Hilfen für abgeschobene Afghanen

Um rechtliche Hürden bei der Abschiebung von afghanischen Straftätern abzubauen, erwägt Innenministerin Nancy Faeser (SPD) finanzielle Hilfen für die Betroffenen. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums wird derzeit geprüft, wie die Voraussetzungen für Abschiebungen nach Afghanistan geschaffen werden können. Dazu könne auch die Auszahlung einer «finanziellen Reiseunterstützung» dienen, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Zuerst hatte die «Bild»-Zeitung über das Vorhaben berichtet.
Laut dem Innenministerium sollen die für Abschiebungen zuständigen Länder entscheiden, ob und in welcher Höhe eine solche Unterstützungsleistung ausgezahlt wird.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte im Juni nach der tödlichen Messerattacke in Mannheim an, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. Die Umsetzung dieses Vorhabens stößt jedoch auf verschiedene Hindernisse. Solche Maßnahmen könnten im Einzelfall auch vor deutschen Gerichten scheitern, wenn afghanische Staatsbürger dort mit drohender Armut im Falle einer Abschiebung argumentieren.
Bereits jetzt existieren Programme für abgelehnte Asylbewerber, bei denen der Staat ihre freiwillige Ausreise durch die Übernahme der Flugkosten und finanzielle Starthilfen im Heimatland unterstützt. Die Höhe der Unterstützung richtet sich in der Regel nach dem Herkunftsland und Familienstand.
[Abschiebung von afghanischen Straftätern: Finanzielle Hilfe erwägt Ministerin],Entscheidung über Unterstützungsleistung liegt bei Abschiebungs-Ländern, Hürden bei Umsetzung des Vorhabens.








