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Fall Bystron: Durchsuchungen auch in Tschechien

Bald müssen die Ermittler im Fall des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron eine Zwangspause einlegen. Vor seinem Wechsel ins Europaparlament wird wieder einmal durchsucht – diesmal auch im Ausland.

Im Fall Bystron haben Ermittler auch Objekte in Tschechien durchsucht.
Foto: Britta Pedersen/dpa

Im Rahmen der Geldwäsche- und Bestechlichkeitsermittlungen gegen den AfD-Politiker Petr Bystron haben Ermittler am Donnerstag erneut mehrere Objekte durchsucht – dieses Mal auch in Tschechien.

Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte auf Anfrage ohne Nennung eines Namens lediglich weitere Durchsuchungen im Zuge eines Verfahrens wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit, «um weitere Beweismittel sicherzustellen». Durchsucht wurde demnach beim Beschuldigten, also Bystron, und Zeugen.

Der Bundestag hatte zuvor am Donnerstagmorgen durch Abstimmung die Genehmigung zum Vollzug erteilt. Jede Durchsuchung erfordert eine solche Einzelgenehmigung. Zuerst hatte das ZDF über die Aktion berichtet.

Bystron sagte der Deutschen Presse-Agentur, es handle sich bei den Objekten in Tschechien um zwei Wohnungen in Prag. Diese gehörten ihm, sie seien aber «seit mehreren Jahren langfristig vermietet».

Abgeordnetenbüro schon im Mai durchsucht

Es handelt sich um die mittlerweile dritte größere Durchsuchungsaktion in dem Fall. Im Mai hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Der Parlamentarier aus dem Wahlkreis München-Nord steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal «Voice of Europe» Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität vor den Durchsuchungen im Mai aufgehoben.

Bystron selbst wies die Vorwürfe stets zurück und bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Mit Blick auf die erneuten Durchsuchungen am Donnerstag sagte der AfD-Politiker: «Bei mittlerweile zwölf Hausdurchsuchungen in Deutschland wurde nichts Belastendes gefunden, weil die Vorwürfe keine Grundlage haben. Das wird nach den weiteren Durchsuchungen auch so bleiben.» Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Ermittler müssen bald Zwangspause einlegen

Die Durchsuchung fand statt, kurz bevor die Ermittler im Fall Bystron aufgrund seines Wechsels ins Europäische Parlament eine Zwangspause einlegen mussten. Mit seinem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der auf Listenplatz zwei der AfD kandidierte, wieder Immunität. Die Ermittlungen dürfen erst fortgesetzt werden, wenn die Immunität von Bystron vom Europaparlament aufgehoben wird.

dpa