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Gerüchte um Steinmeier und FPÖ in Österreich

Steinmeier dementiert angebliches Zitat über rechtspopulistische Parteien. Regierungsbildung in Deutschland anders als in Österreich.

Immer wieder kursieren Falschmeldungen zu Politikerinnen und Politikern in Deutschland.
Foto: Sören Stache/dpa

Nach dem Scheitern der Koalitionsgespräche erhält die rechtspopulistische FPÖ den Auftrag zur Regierungsbildung in Österreich. Kurz darauf verbreitet sich in Deutschland die Behauptung über eine vermeintliche Aussage von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu einem deutschen Szenario in sozialen Medien hunderttausendfach.

Behauptung

Wenn rechtspopulistische Parteien in Deutschland die Wahl gewinnen sollten, wolle er ihnen «keinen Auftrag zur Regierungsbildung geben», soll Steinmeier angeblich gesagt haben, «koste es, was es wolle».

Bewertung

Falsch.

Fakten

Das Bundespräsidialamt stellt klar: Dies ist kein echtes Zitat Steinmeiers. Die Sprecherin des Bundespräsidenten teilt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) schriftlich mit: «Das Zitat ist frei erfunden, es ist keine Aussage des Bundespräsidenten.»

Nachdem der Bundespräsident öffentlich aufgetreten ist, werden seine Reden und Aussagen auf seiner Homepage sowie in Auszügen auf seinen Social-Media-Plattformen und dem X-Kanal der Sprecherin veröffentlicht. Eine gezielte Suche mit dem vollständigen Zitat führt zu keiner der Transkriptionen auf den offiziellen Kanälen.

Durch die sozialen Netzwerke verbreitet sich auch die Behauptung, dass der Bundespräsident gedroht hat, die kommende Bundestagswahl zu annullieren, falls die falsche Partei gewinnen sollte. Diese Aussage wurde jedoch vom Bundespräsidialamt als Fake entlarvt und durch einen Faktencheck der dpa widerlegt.

In einigen anderen europäischen Ländern, wie in diesem Fall Österreich, ist es üblich, dass der Auftrag zur Regierungsbildung an eine Partei vergeben wird. In Deutschland hingegen gibt der Bundespräsident nach einer Bundestagswahl keinen Auftrag an eine Partei, eine Regierung zu bilden.

Gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes schlägt der Bundespräsident dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers zur Wahl vor und ernennt den Gewählten anschließend. Auch die Bundesministerinnen und -minister werden von ihm – auf Vorschlag des Bundeskanzlers – ernannt und entlassen (Artikel 64 des Grundgesetzes). In dieser Rolle ist der Bundespräsident zwar Teil der Regierungsbildung, jedoch neutral und an den verfassungsmäßigen Rahmen gebunden.

dpa