Gesetz soll bis 2029 verlängert werden, um Mietanstieg zu begrenzen. Großteil der Bevölkerung in Mietwohnungen. Niedrige Wohneigentumsquote im EU-Vergleich.
Mietpreisbremse in Deutschland: Schutz für Mieter in über 400 Gemeinden
Etwa 30 Prozent der deutschen Bevölkerung lebt in Gebieten, in denen die Mietpreisbremse gilt. Dies geht aus einer Auswertung von Daten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung hervor. Demnach ist das Instrument zum Schutz der Mieter, das im Jahr 2015 eingeführt wurde, in 415 Gemeinden mit insgesamt 26,2 Millionen Einwohnern bundesweit gültig.
Dort, wo die Mietpreisbremse gilt, darf die Miete bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent erhöht werden. Grundlage dafür ist ein Bundesgesetz, das den Landesregierungen die Befugnis gibt, Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu kennzeichnen, in denen die Mietpreisbindung gilt. Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sind jedoch von der Mietpreisbindung ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer umfassenden Modernisierung.
Auch Erhöhung im laufenden Mietvertrag wird stärker begrenzt
Laut Bundesamt gilt in allen Gemeinden mit Mietpreisbremse – mit Ausnahme von Trier – auch eine reduzierte Kappungsgrenze. Das bedeutet, dass Vermieter in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren eine Erhöhung um höchstens 15 Prozent verlangen können. In Gemeinden mit normaler Kappungsgrenze ist eine Erhöhung der Bestandsmieten um bis zu 20 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete erlaubt. Bundesweit gibt es 87 Gemeinden mit reduzierter Kappungsgrenze ohne Mietpreisbremse, so die Angaben.
Sollte der Bundestag die Regelung zur Mietpreisbremse nicht gesetzlich verlängern, endet sie 2025. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch beschlossen, die Regelung bis Ende 2029 zu verlängern und dies mit einer Änderung der Ausnahmeregelung für neu gebaute oder grundlegend modernisierte Wohnungen zu verknüpfen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass das Vorhaben vor der für den 23. Februar geplanten Neuwahl eine Mehrheit im Bundestag findet.
In Deutschland wohnen etwas über 50% der Bevölkerung in Mietwohnungen. Die Wohneigentumsquote ist im Vergleich zur EU sehr gering.
Die Informationen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zeigen, dass die Mietpreisbremse vor allem in Bayern, wo sie in 208 Gemeinden gilt, stark genutzt wird. In Baden-Württemberg gibt es in 89 Gemeinden eine Mietpreisbremse. Auf Platz drei liegt den Angaben zufolge Hessen (49 Gemeinden).
Laut Behördenangaben nutzen derzeit 44 der 82 deutschen Großstädte mit über 100.000 Einwohnern die Mietpreisbremse, um den Anstieg der Mieten bei Neuvermietung zu begrenzen.