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FDP: Aussetzung der Schuldenbremse wegen Ahrtal vom Tisch

Im Bundeshaushalt ist Geld übrig, weil Mittel nicht ausgegeben wurden. Für die FDP ist die Konsequenz klar. Es geht um die Schuldenbremse und Hilfen für das Ahrtal. Experten sind uneins.

«Ein Aussetzen der Schuldenbremse ließe sich nur rechtfertigen, wenn der Staat in einer Notsituation akut überfordert ist 175:  Christian Dürr.
Foto: Kay Nietfeld/dpa

Die FDP sieht ein Aussetzen der Schuldenbremse in diesem Jahr wegen Hilfen für Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal vom Tisch. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Nach der abschließenden Rechnung des Bundesfinanzministeriums ist ein Notlagenbeschluss fürs Ahrtal nicht notwendig. Die Fluthilfen können regulär aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.»

Laut Informationen aus dem Finanzministerium dürfte im Bundeshaushalt 2023 ein Betrag in Höhe von weniger als zehn Milliarden übrig bleiben, wie von der Deutschen Presse-Agentur berichtet. Der Bund hat die geplanten Haushaltsmittel für 2023 nicht vollständig verwendet. Dadurch stehen Mittel für den Aufbauhilfe-Fonds zum Ahrtal ohne zusätzliche Sparmaßnahmen zur Verfügung.

Dürr sprach von einer guten Entwicklung. «Ein Aussetzen der Schuldenbremse ließe sich nur rechtfertigen, wenn der Staat in einer Notsituation akut überfordert ist. Das ist aber – zum Glück – nicht der Fall. Als FDP-Fraktion hätten wir ohnehin große rechtliche Bedenken, für diesen vergleichsweise kleinen Betrag zusätzliche Schulden aufzunehmen. Aus meiner Sicht ist damit ein Aussetzen der Schuldenbremse für dieses Jahr vom Tisch.»

2,7 Milliarden geplant

Geplant sind 2,7 Milliarden Euro an Hilfen für die Opfer der Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 im Bundeshaushalt 2024. Die Bundesregierung überlegt, ob dafür erneut die Schuldenbremse ausgesetzt werden soll – Politiker der Koalitionsfraktionen SPD und Grüne fordern dies.

Falls für die Unterstützung der Ukraine in Zukunft erheblich mehr Geld benötigt wird als derzeit absehbar ist, besteht die Möglichkeit, dass die Schuldenbremse auch zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr ausgesetzt wird.

Die Schuldenbremse, die im Grundgesetz festgelegt ist, erlaubt nur eine begrenzte Nettokreditaufnahme. Allerdings kann sie in Fällen von Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Notlagen ausgesetzt werden, wenn die finanzielle Situation des Staates stark beeinträchtigt wird.

Bei einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestags wurde die Frage, ob die Flut im Ahrtal auch im Jahr 2024 erhebliche Auswirkungen auf die Finanzlage des Bundestags haben wird, unterschiedlich beurteilt.

Experten uneins

Der Jurist Alexander Thiele sagte, dass es auch darauf ankäme, ob es in einem Jahr mehrere Notlagen gegeben hätte, die noch nicht durch Kreditaufnahmen bekämpft worden seien. «Dann kann auch ein kleinerer Betrag, der dann noch dazukommt als neue Notlage eine solche erhebliche Finanzbeeinträchtigung aus meiner Sicht darstellen», sagte er.

Der Ökonom und Berater von Finanzminister Christian Lindner (FDP) Lars Feld dagegen argumentierte, dass die Beträge gerade nicht erheblich für die staatliche Finanzlage seien. Auch bei den Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt, wie militärischen Unterstützungsleistungen oder Kosten für Geflüchtete, geht Feld nicht davon aus, dass sie die «Erheblichkeitsschwelle» überschreiten. «Gegenwärtig ist es noch nicht notwendig, die Notlage aufgrund des Ukraine-Konfliktes zu erklären», sagte Feld.

Aufgrund eines Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts, das zu Milliardenlöchern im Bundesetat führte, hat der Bundestag Mitte Dezember beschlossen, die Schuldenbremse für das Jahr 2023 erneut auszusetzen – zum vierten Mal in Folge. Der Bundeshaushalt 2024 ist noch nicht endgültig festgelegt, der Bundestag muss noch zustimmen. Es sind Kürzungen von Mitteln an vielen Stellen geplant.

dpa