Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

FDP und SPD einig bei «Quick Freeze» und Mietpreisbremse

Die Bundesinnenministerin wirbt für die Speicherung von IP-Adressen, weil diese in manchen Ermittlungsverfahren die einzige Spur sind. Nun kommt es wohl anders. Das hat mit dem Wohnungsmarkt zu tun.

Blick auf sanierte Altbau-Fassaden in Berlin-Prenzlauer Berg. Die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten soll bis 2029 verlängert werden.
Foto: Monika Skolimowska/dpa

SPD und FDP haben sich auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse über 2025 hinaus geeinigt. Teil ihrer Einigung ist außerdem ein Kompromiss zur Speicherung von Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken, wie aus Koalitionskreisen bekannt wurde. «Die Blockade ist beendet», hieß es aus der SPD-Fraktion. Der FDP-Abgeordnete Thorsten Lieb teilte mit: «Die Koalition hat sich auf Kabinettsebene auf das «Quick Freeze»-Verfahren geeinigt.» Damit sollen Daten künftig rechtssicher und anlassbezogen gespeichert werden.

Verlängerung der Mietpreispremse bis 2029

Die Ampel reagiert auf die weiterhin schwierige Situation auf vielen Wohnungsmärkten, indem sie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis 2029 bestätigt. „Die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf“, sagte Lieb. Die Entscheidung, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, obliegt der jeweiligen Landesregierung.

SPD und Grüne möchten zusätzliche Änderungen im Mietrecht, die teilweise bereits im Koalitionsvertrag festgehalten sind. Es wurde jedoch bisher mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), zuständig für das Mietrecht, weder eine Anpassung der maximalen Erhöhung von Bestandsmieten innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Kappungsgrenze) noch eine Weiterentwicklung des Mietspiegels vereinbart.

Der Präsident des Spitzenverbandes der Immobilienwirtschaft, ZIA, Andreas Mattner, sagte: «Ich gehe davon aus, dass nun weitere Verschärfungen vom Tisch sind.» Ansonsten könnte der Wohnungsbau in Deutschland über Jahre zum Erliegen kommen.

Datenspeicherung nicht ohne Anlass

Beim «Quick-Freeze»-Verfahren werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung – etwa Mord oder Totschlag – besteht. Aus Sicht von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ist das nicht ausreichend. Sie hatte zuletzt für eine neue, rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation geworben. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

«Durch die jetzige Einigung auf die Einführung eines Quick-Freeze-Verfahrens wird eine zentrale Forderung auch bündnisgrüner Bürgerrechtspolitik endlich umgesetzt», sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz. Die Einigung stelle «eine Abkehr von anlasslosen Massendatenspeicherungen und einen entscheidenden Schritt in Richtung einer die Strafverfolgung verbessernden und zugleich verhältnismäßigen, die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger achtenden Sicherheitspolitik dar».

Buschmann hatte Mietrecht mit Datenspeicherung verknüpft

Zum Schutz vor stark steigenden Mieten fordert die SPD im Bundestag seit Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Der FDP-Politiker habe noch keines der im Koalitionsvertrag dazu vereinbarten Vorhaben auf den Weg gebracht, kritisierten im Februar die Vize-Fraktionsvorsitzenden Verena Hubertz und Dirk Wiese. Die Zeit dränge. Denn die Mietpreisbremse laufe Ende 2025 aus, und die Länder bräuchten eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung. Buschmann hatte, wenn man ihn in den vergangenen Monate nach dem Mietrecht fragte, meist süffisant geantwortet, es gebe auch noch andere Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die noch nicht umgesetzt seien – und damit seine Forderung nach Einführung des «Quick-Freeze»-Verfahrens gemeint.

Wie geht es jetzt weiter?

Im Bundesjustizministerium sollen in absehbarer Zeit zwei Entwürfe verfasst werden: Ein Entwurf für die Datenspeicherung, der sich dann etwas von dem Entwurf unterscheiden wird, den er im Oktober 2022 vorgelegt hatte und der im Bundesinnenministerium auf heftige Kritik gestoßen war. Da es bei der Mietpreisbremse im Grunde um eine bestehende Regelung geht, die verlängert werden soll, ist anzunehmen, dass Buschmann auch diesen Entwurf bald zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung schicken wird. Obwohl beide Vorhaben inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, ist es wahrscheinlich, dass sie am selben Tag vom Kabinett beschlossen werden.

dpa