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Finanzministerium darf Dokumente zu Attac geheim halten

Seit zehn Jahren geht das globalisierungskritische Netzwerk Attac gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit vor. Nun gibt es in dem Zusammenhang ein weiteres Urteil.

Im Jahr 2014 hatte das Finanzamt Frankfurt/Main dem Attac-Trägerverein die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil das Netzwerk zu politisch sei.
Foto: Boris Roessler/dpa

Das Bundesfinanzministerium darf bestimmte Dokumente im Streit um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac geheim halten, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vor zehn Jahren. Die Entscheidung bestätigte in wesentlichen Punkten die Vorinstanz (Aktenzeichen OVG 12 B 1/23).

Das Ministerium muss daher dem Netzwerk sieben Dokumente zur Verfügung stellen, die im Zusammenhang mit der Prüfung der Gemeinnützigkeit stehen. In Bezug auf ein weiteres Dokument hat das OVG das Urteil des Verwaltungsgerichts von 2022 geändert und das Ministerium verpflichtet, den Antrag erneut zu prüfen und neu zu entscheiden. Der Attac-Trägerverein wollte eigentlich Zugang zu insgesamt 19 Dokumenten erhalten und berief sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.

Art der Dokumente und Ausschlussgründe für Geheimhaltung

Laut OVG handelt es sich bei den fraglichen Dokumenten unter anderem um Ausschussprotokolle, Unterlagen zu Sitzungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder sowie Stellungnahmen oberster Landesfinanzbehörden. Allerdings rechtfertigen in einigen Fällen Ausschlussgründe eine Geheimhaltung, entschied das OVG.

Gründe für den Ausschluss seien beispielsweise das Steuergeheimnis Dritter oder die Vertraulichkeit der Sitzungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder. Andere Dokumente müssten nicht offengelegt werden, da sie nicht vom Informationsantrag des Klägers erfasst seien. Eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht wurde vom OVG nicht zugelassen.

Im Jahr 2014 wurde dem Attac-Trägerverein vom Finanzamt Frankfurt/Main die Gemeinnützigkeit entzogen, da das Netzwerk als zu politisch eingestuft wurde. Dadurch können Mitglieder und Unterstützer ihre Beiträge und Spenden nicht mehr steuerlich absetzen. Das Netzwerk selbst muss nun Steuern zahlen, die für gemeinnützige Vereine normalerweise nicht anfallen. Seitdem kämpft es auf verschiedenen Ebenen gegen die Entscheidung des Finanzamts und strebt an, mehr Einblicke darüber zu erhalten, wie diese damals zustande kam.

dpa