Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Verzögerung bei Haushaltsplanung nach Bundestagswahl

Ministerium rechnet mit Haushalt ab Juli, Ausgaben unter strengen Regeln, neue Projekte vorerst gestoppt.

Der neue Finanzminister Jörg Kukies macht Vorgaben für die vorläufige Haushaltsführung ab Jahresbeginn. (Archivbild)
Foto: Helmut Fricke/dpa

Laut einem Rundschreiben zur vorläufigen Haushaltsführung, das vom Finanzministerium an die obersten Bundesbehörden geschickt wurde, wird frühestens im Juli nach der Neuwahl des Bundestags mit einem Haushalt für das kommende Jahr gerechnet.

Bis dahin gelten strenge Regeln für Ausgaben: “Bürgergeld, Rente, Kindergeld und Fördermittel aus bestehenden Programmen werden weiterhin gezahlt.” Das Gleiche gilt für bereits geplante Baumaßnahmen, zum Beispiel bei der Bahn. Neue Projekte können jedoch nicht einfach gestartet werden.

Der Haushaltsentwurf für 2025 muss nach der Bundestagswahl komplett neu von Kabinett, Bundestag und Bundesrat beraten werden. Wenn die Koalitionsverhandlungen zügig liefen, könnte er am 11. Juli im Bundesrat beschlossen werden, heißt es im Finanzministerium. Das wäre die letzte Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause.

Ministerien können 45 Prozent des vorgesehenen Budgets nutzen

Um sicherzustellen, dass die Ministerien bis dahin nicht übermäßig viel Geld ausgeben, dürfen sie vorerst nur 45 Prozent des Budgets nutzen, das die geplatzte Ampel-Regierung für 2025 geplant hatte. Die Berechnung basiert auf dem Regierungsentwurf, der im Kabinett verabschiedet wurde, einschließlich einiger Anpassungen des Haushaltsausschusses im Bundestag. SPD, Grüne und FDP hatten zuletzt Ausgaben von fast 490 Milliarden Euro geplant, mehr als ein Zehntel davon auf Kredit.

Die Quote der Ministerien für die vorläufige Haushaltsführung ist flexibel: Der Finanzminister kann sie nach Bedarf anpassen. Zudem ist es möglich, sie bei rechtlich begründeten Verpflichtungen zu überschreiten. Weitere Überschreitungen müssen vom Ministerium und Haushaltsausschuss genehmigt werden. Das Ministerium betont, dass der Staat somit jederzeit handlungsfähig sei.

dpa