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Frist für Veröffentlichung von Epstein-Akten läuft ab

Das US-Justizministerium muss per Gesetz Akten zu den Ermittlungen im Skandal um den Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlichen. Eine wichtige Frist läuft nun aus.

Die Frist für die Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab (Archivbild).
Foto: ---/AP/dpa

Die Frist für die Veröffentlichung von Ermittlungsakten im Skandal um den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein endet heute. Das Justizministerium wurde vor einem Monat gesetzlich verpflichtet, die Akten freizugeben, um Transparenz in diesem Fall herzustellen. Es ist unklar, ob das Ministerium die Akten tatsächlich veröffentlichen wird und falls ja, in welchem Ausmaß. Akten mit sensiblen Informationen können unter Verschluss gehalten werden, und wie viele der Dokumente als solche eingestuft sind, ist unbekannt.

Epstein, ein Finanzier aus New York, war lange Zeit in der High Society unterwegs und verkehrte in einflussreichen Kreisen. Über Jahre hinweg führte der Multimillionär einen Missbrauchsring, in dem zahlreiche junge Frauen und Minderjährige Opfer wurden. Es wird auch behauptet, dass er selbst Frauen und Mädchen missbraucht hat.

Vor ungefähr 20 Jahren wurde der Fall vor Gericht verhandelt. Epstein bekannte sich zu einigen Anklagepunkten schuldig. Jahre später wurde der Fall erneut aufgerollt und der Multimillionär erneut verhaftet. Bevor ein mögliches weiteres Urteil gefällt werden konnte, verstarb der Finanzier im Jahr 2019 im Alter von 66 Jahren in seiner Gefängniszelle. Der Obduktionsbericht nannte Suizid als Todesursache.

Epsteins unerwarteter Tod und seine zahlreichen Verbindungen zur Welt der Reichen und Mächtigen haben Spekulationen über die mögliche Beteiligung einflussreicher Kreise ausgelöst. Vor seiner Verhaftung frequentierten Prominente und Milliardäre sein Anwesen – auch US-Präsident Donald Trump verbrachte Zeit mit Epstein, wie mehrere Party-Videos belegen. Es gibt jedoch keine Hinweise auf eine Verwicklung Trumps in den Skandal.

Bislang nur Auszüge aus Akten bekannt

Es existieren umfangreiche Akten zu dem Fall, von denen bisher nur Auszüge bekannt sind. In den letzten Jahren traten viele Missbrauchsopfer an die Öffentlichkeit.

Trump unterzeichnete das Gesetz zur Veröffentlichung von Akten erst nach starkem Druck aus dem US-Parlament – auch aus seiner eigenen republikanischen Partei. Während des Präsidentschaftswahlkampfs hatte er die Veröffentlichung der Akten selbst gefordert, nach Amtsantritt jedoch dagegen gewehrt.

Dokumente aus Nachlass bereits veröffentlicht

Im Gegensatz zu den Ermittlungsakten wurden bereits Dokumente aus dem Nachlass Epsteins veröffentlicht. Der Kongress hatte die Unterlagen geprüft. Erst am Donnerstag veröffentlichten Demokraten erneut Fotos aus dem Nachlass. Auf diesen Fotos sind erneut zahlreiche Prominente zu sehen, darunter der Microsoftgründer Bill Gates, der eine junge Frau im Arm hält. Die Echtheit der Fotos konnte zunächst nicht unabhängig bestätigt werden. Gates war bereits auf früher veröffentlichten Bildern zu sehen.

Laut den Demokraten sind auf den neuesten Bildern des Nachlasses, der schrittweise im entsprechenden Ausschuss des Repräsentantenhauses überprüft wird, US-Präsident Donald Trump, der auf früher veröffentlichten Fotos im Umfeld Epsteins zu sehen war, nicht zu sehen. Es gibt insgesamt 95.000 Fotos.

dpa