Die Rechtspopulisten in Baden-Württemberg zeigen sich geschlossen wie nie. Sie küren ihren Spitzenkandidaten für die Landtagswahl – dabei will der gar nicht in den Landtag.
Frohnmaier ist Spitzenkandidat der AfD in Baden-Württemberg
Markus Frohnmaier wird als Spitzenkandidat der baden-württembergischen AfD bei der Landtagswahl 2026 antreten. Fast alle der knapp 400 Delegierten stimmten bei einem Parteitreffen in Heilbronn für den 34-Jährigen. Es gab lediglich eine Gegenstimme. Allerdings hat Frohnmaier keine realistischen Aussichten, Ministerpräsident zu werden, da die AfD voraussichtlich keine absolute Mehrheit erreichen wird und die anderen Parteien eine Koalition mit der AfD ausschließen.
Frohnmaier sitzt seit 2017 im Bundestag und gilt als enger Vertrauter von AfD-Chefin Alice Weidel. Er ist Mitbegründer der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, die sich kürzlich aufgelöst hat. Im Bundestag ist Frohnmaier stellvertretender Fraktionschef und außenpolitischer Sprecher seiner Partei. Er will zwar Regierungschef in Baden-Württemberg werden, kandidiert aber nicht für den Landtag und lässt sich auch nicht für die Landesliste seiner Partei aufstellen. Sollte er nicht Ministerpräsident werden, möchte er seine Tätigkeit im Bundestag fortsetzen. Frohnmaier hatte sich selbst deshalb als «Ministerpräsidentenkandidat» vorgestellt, nicht als Spitzenkandidat.
In Umfragen deutlich aufgeholt
Im März 2026 steht in Baden-Württemberg die Nachfolge von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an, der nach 15 Jahren im Amt nicht erneut kandidieren wird. Die CDU tritt mit dem 37-jährigen CDU-Landeschef Manuel Hagel an, während die Grünen den ehemaligen Bundesminister Cem Özdemir (59) ins Rennen schicken.
In Umfragen steht die AfD im Südwesten derzeit gut da – laut einer Mitte Mai veröffentlichten Erhebung im Auftrag von Südwestrundfunk (SWR) und «Stuttgarter Zeitung» käme die AfD im Land auf 19 Prozent der Stimmen und somit auf den dritten Platz nach CDU und Grünen.
Gesichert rechtsextremistisch
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD bundesweit Anfang Mai zur «gesichert rechtsextremistischen Bestrebung» hochgestuft. Dagegen setzt sich die Partei vor Gericht zur Wehr. Bis zu einer Entscheidung bezeichnet das Bundesamt die Partei nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Der Inlandsgeheimdienst gab im Rechtsstreit mit der AfD eine sogenannte Stillhaltezusage ab.
Der Verfassungsschutz stuft den AfD-Landesverband in Baden-Württemberg als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein und überwacht ihn. Die Landespartei hat dagegen mehrmals geklagt, jedoch ohne Erfolg.