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Frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. ist tot

Als 96-Jährige kam Irmgard F. wegen Beihilfe zum Massenmord vor Gericht. Das Urteil des Landgerichts Itzehoe wurde im vergangenen Jahr rechtskräftig. Ihr Tod liegt schon einige Wochen zurück.

Die ehemalige KZ-Sekretärin ist gestorben. (Archivbild)
Foto: Christian Charisius/dpa

Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F., die wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt wurde, ist verstorben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Itzehoe sagte, dass sie am 14. Januar im Alter von 99 Jahren gestorben sei. Mehrere Medien hatten zuvor über ihren Tod berichtet.

Das Urteil des Landgerichts Itzehoe, das F. am 20. Dezember 2022 zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt hatte, wurde am 20. August des vergangenen Jahres vom Bundesgerichtshof bestätigt. F. wurde wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen sowie zum versuchten Mord in fünf Fällen verurteilt.

Der Prozessbeginn gegen F. verzögerte sich im Herbst 2021, da sie vor dem ersten Termin aus ihrem Seniorenheim nach Hamburg geflüchtet war. Das Gericht ordnete an, die damals 96-Jährige für fünf Tage in Untersuchungshaft zu nehmen.

Schreibtischarbeit als Beihilfe 

Irmgard F. arbeitete als 18- bis 19-jährige Frau von Juni 1943 bis April 1945 als Stenotypistin in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig. Die meisten Schriftstücke des Lagers gingen laut Gerichten durch ihre Hände. Sie hatte eine enge Beziehung zum Lagerkommandanten Paul Werner Hoppe.

Der Sekretärin wurde die Verantwortung für die Tötung von Häftlingen durch die unmenschlichen Bedingungen im Lager, bei Todestransporten und in einer Gaskammer zugeschrieben. Laut dem Dokumentationszentrum Arolsen Archives waren im KZ Stutthof und seinen 39 Außenlagern zwischen 1939 und 1945 etwa 110.000 Menschen aus 28 Ländern inhaftiert. Fast 65.000 überlebten nicht.

F. wusste über das Geschehen im Lager Bescheid

Ihre Arbeit habe den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten geholfen. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord betrachtet werden. Irmgard F. habe durch ihre Dienstbereitschaft sowohl physische als auch psychische Beihilfe geleistet, erklärte der Bundesgerichtshof.

Die Bundesrichter nahmen an, dass Irmgard F. sehr gut informiert über das Geschehen im Lager war, basierend auf den Feststellungen des Landgerichts Itzehoe. Sie hatte von ihrem Arbeitsplatz aus einen Blick auf einen Teil des Geländes, sah den Schornstein des Krematoriums und kannte den miserablen Zustand der Gefangenen.

Keine neutrale Arbeit als Sekretärin

Die Sekretärin erkannte von Anfang an, dass die Haupttäter um Lagerkommandant Hoppe verbrecherisch handelten. Durch ihre treuen Dienste solidarisierte sie sich mit ihnen, so dass ihre Handlungen nicht mehr neutral waren.

dpa