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Fünf Jahre Haft für mutmaßliche Linksextremistin Hanna S.

Vor dem Hochsicherheitssaal protestieren Unterstützer, drinnen entscheiden die Richter: Hanna S. ist schuldig. Das Urteil fiel milder aus als zuvor gefordert.

Die Unterstützer von Hanna S. protestierten vor dem Gericht.
Foto: Felix Hörhager/dpa

Das Oberlandesgericht München hat Hanna S., die mutmaßliche Linksextremistin, zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht befand, dass sie an Angriffen auf vermeintliche Rechtsextreme in Budapest beteiligt war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht entschied sich für eine Strafe, die unter der von der Bundesanwaltschaft geforderten neun Jahre Haft wegen versuchten Mordes lag. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch und eine Entschädigung für die Zeit in Untersuchungshaft.

Angriffe beim «Tag der Ehre»

Hanna S. stand seit Februar dieses Jahres in München wegen Angriffen in Budapest vor Gericht. In der ungarischen Hauptstadt kamen zu dem Zeitpunkt zum sogenannten «Tag der Ehre» Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein «Neonazi-Schaulaufen» hatte der Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. «Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.» 

Hanna S. wurde vorgeworfen, an zwei Angriffen beteiligt gewesen zu sein. Die Geschädigten waren aus einer Gruppe heraus mit Schlagstöcken, einem Hammer und Pfefferspray drangsaliert worden. Beim ersten Angriff erlitt ein Mann schwere Kopfwunden, beim zweiten waren vor allem Prellungen und Platzwunden die Folge. Der Vorsitzende Richter sprach von einer «Menschenjagd», die in Budapest stattgefunden habe, die selbst dann nicht gerechtfertigt sein könnte, wenn man annähme, der Staat täte zu wenig gegen Rechtsextremismus.

Vor dem Urteil protestierten Hannas Unterstützer vor der Justizvollzugsanstalt Stadelheim, wo der Prozess im Hochsicherheitssaal stattfand. Im sogenannten Budapest-Komplex sollen mehrere Personen beteiligt sein, sieben weitere stellten sich im Januar an verschiedenen Orten den Behörden, gegen sechs von ihnen hat der Generalbundesanwalt Anklage zum OLG Düsseldorf erhoben. Zu der jetzt in Deutschland verfolgten Gruppe gehört auch die non-binäre Person Maja T., die letztes Jahr nach Ungarn ausgeliefert wurde.

dpa