Opfer werden gewarnt, Polizei alarmiert. Elektronische Überwachung soll Leben retten und Täterverhalten beeinflussen.
Neue Maßnahme gegen häusliche Gewalt: Elektronische Fußfessel für Täter
Opfer häuslicher Gewalt sollen künftig durch eine Fußfessel für den Täter besser geschützt werden. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht vor, dass Familiengerichte die Täter in Zukunft dazu verpflichten können, eine elektronische Fußfessel zu tragen, wie die Funke Mediengruppe berichtet.
Nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt und «kann sich dadurch gegebenenfalls rechtzeitig in Sicherheit bringen oder Unterstützung suchen», heißt es in dem Papier, das auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert.
«Die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Maßnahme des Gewaltschutzgesetzes kann im Einzelfall dazu beitragen, dass Tötungsdelikte oder schwere Körperverletzungen vermieden werden», heißt es zur Begründung. Es könne nicht nur das Opfer früher gewarnt werden, sondern auch Täter könnten sich anders verhalten, wenn sie wissen, dass sie überwacht werden. «Insgesamt kann dies zur Rettung von Leib und Leben der Opfer beitragen», heißt es in dem Entwurf.
Die elektronische Fußfessel soll nur bei Hochrisikofällen und vorübergehend verwendet werden. Richter können sie zunächst für maximal sechs Monate anordnen. Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich, wenn das Opfer dies beantragt und die Richter die Gefahr weiterhin als gegeben einschätzen, wie es im Entwurf steht.
Mehr Fälle von häuslicher Gewalt bekannt – Rekord 2024
Die geplante Änderung des Gewaltschutzgesetzes zielt darauf ab, eine bundesweite Regelung zu schaffen. Im Jahr 2023 wurden laut dem Bundeslagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts (BKA) mehr als 250.000 Menschen Opfer von häuslicher Gewalt. Es wird angenommen, dass es eine hohe Dunkelziffer nicht gemeldeter Fälle gibt. Frauen bilden die Mehrheit der Betroffenen von häuslicher Gewalt, während der überwiegende Teil der Tatverdächtigen männlich ist.
Zahlen für 2024 zu häuslicher Gewalt sind noch nicht offiziell vorgestellt worden. Laut einem Bericht der «Welt am Sonntag» gab es mit 265.942 betroffenen Menschen im vergangenen Jahr einen Rekordwert. Die Zeitung bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundeskriminalamts.
Vorbild Spanien
Die Pläne des Bundesjustizministeriums orientieren sich an Spanien. Im Gesetzentwurf heißt es, dass seit der Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter im Jahr 2009 kein Opfer mehr getötet wurde.
Hubig plant auch, dass Familiengerichte in Zukunft die Täter dazu verpflichten können, an Anti-Gewalt-Trainings teilzunehmen. Außerdem sollen Familienrichter die Möglichkeit haben, Informationen aus dem Waffenregister anzufordern. Das Ziel ist eine verbesserte Einschätzung der Bedrohungssituation. Darüber hinaus soll der Strafrahmen für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz erhöht werden, von einer Geldstrafe oder höchstens zwei Jahren Freiheitsstrafe wie bisher auf eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.