Kommenden Freitag soll der Bundesrat die Cannabis-Legalisierung beraten. Falls die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft, sieht der Bundesgesundheitsminister das ganze Vorhaben in Gefahr.
Lauterbach warnt vor Verzögerung der Cannabis-Freigabe

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt davor, die geplante Legalisierung von Cannabis im Bundesrat zum 1. April zu verzögern. «Jedes von SPD und Grünen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nächsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft», schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X (früher Twitter). «Die Unionsländer würden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen.»
Er wies auf eine Aussage von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hin: „Mein Ziel ist, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat herauskommt“, schrieb er ebenfalls auf X.
Der 22. März ist das Datum, an dem das Gesetz auf der Tagesordnung des Bundesrates steht. Es bedarf keiner Zustimmung, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen, um das Verfahren zu verlangsamen.
Bedenken sind aus den Bundesländern unter anderem gegen eine ebenfalls geplante Amnestie für Altfälle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wären und einzeln geprüft werden müssten. Lauterbach hielt dagegen, durch die Cannabis-Legalisierung fielen jährlich Zehntausende Konsumdelikte weg, die Gerichte würden entlastet. «Bei Einführung ist Amnestie zwar eine Belastung. Aber Verschieben bringt da nichts, die Arbeit bleibt gleich.»
Bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Erwartet wird, dass Tausende komplexe Fälle einzeln überprüft werden müssen – das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Zahl bundesweit auf maximal 7500, die Länder gehen von weitaus höheren Zahlen aus. Sie befürchten eine Überforderung der Justiz, wenn diese das in kurzer Zeit zusätzlich zur eigentlichen Arbeit schaffen muss.
Am 1. April plant die Ampel-Koalition, die Droge Cannabis für Erwachsene in begrenztem Umfang zu legalisieren. Es soll erlaubt sein, bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum zu besitzen. In der eigenen Wohnung sollen bis zu drei lebende Cannabispflanzen legal sein und bis zu 50 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum. Das Rauchen von Cannabis in öffentlichen Räumen, einschließlich Schulen, Sportstätten und in deren Sichtweite, soll verboten werden – im Umkreis von 100 Metern um den Eingangsbereich.
GdP: Gesetz im Vermittlungsausschuss nachbessern
Indesen hofft die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass der Bundesrat die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern wird. «Wir bedauern insbesondere, dass das Gesetz keinerlei Übergangsfristen vorsieht, die ermöglichen würden, dass sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und Jugendämter hierzulande auf die neue Gesetzeslage vorbereiten können», heißt es in einem Brief des stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden, Alexander Poitz, an die Bundesratspräsidentin, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Deshalb solle sich Schwesig dafür einsetzen, dass es in der Sitzung des Bundesrates am Freitag zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt. Dort könnten wichtige offene Fragen geklärt werden.
Laut GdP besteht die Gefahr von Rechts- und Handlungsunsicherheit. Die Gewerkschaft warnt auch davor, dass kriminelle Banden möglicherweise schnell auf die neue Gesetzeslage reagieren, ihr Geschäftsmodell anpassen und neue Märkte erschließen könnten, wenn das Gesetz unverändert in Kraft tritt. Es ist auch noch nicht geklärt, wie sich der Cannabiskonsum auf den Straßenverkehr auswirken wird. Es fehlt sowohl an einem festgelegten Grenzwert als auch an geeigneten Mitteln zur Nachweiserbringung von Cannabis bei Fahrern.








