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Deutschland plant Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Um Steuerbetrug zu bekämpfen, sollen Unternehmen Belege künftig 10 Jahre aufbewahren. Neue Ermittlungsinstrumente sollen Schwarzarbeit und Finanzkriminalität entgegenwirken.

Klingbeil will eine Reform seines Vorgängers Christian Lindner rückgängig machen.
Foto: Frank Hammerschmidt/dpa

Unternehmen in Deutschland sollen laut Finanzminister Lars Klingbeil künftig Buchungsbelege und Rechnungen wieder für einen längeren Zeitraum aufbewahren. Um Steuerbetrug effektiver bekämpfen zu können, plant sein Ministerium, die entsprechenden Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre zu verlängern, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.

«Dadurch sind Ermittlungen länger möglich», sagte Klingbeil. Außerdem wolle sein Haus «weitere Ermittlungsinstrumente» im Kampf gegen Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, Geldwäsche und Finanzkriminalität schaffen. Gesetzesvorschläge dazu werde er noch vor der Sommerpause vorlegen, kündigte Klingbeil an.

Mit «weiteren Ermittlungsinstrumenten» sei etwa der Einsatz einer automatisierten Datenanalyse zum Aufspüren von Schwarzarbeit gemeint. Dadurch könnten künftig größere Datenmengen ausgewertet werden, hieß es zur Erläuterung aus Klingbeils Ministerium. Auch im engen Austausch mit den Ländern wolle sich der Bund dauerhaft anschauen, «wo weiter nachgeschärft» werden könne.

Klingbeil: Kampf gegen Steuerhinterziehung «unerlässlich»

Klingbeil betonte: «Wir legen eine härtere Gangart ein, wenn es darum geht, gegen Kriminelle vorzugehen, die sich auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.» Für ihn sei der Kampf gegen Steuerhinterziehung «unerlässlich» – auch um Einnahmen und «die Handlungsfähigkeit des Staates» zu sichern, sagte der SPD-Politiker. 

Ex-Finanzminister Lindner hatte Frist auf acht Jahre verkürzt

Das Ministerium plant, die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege rückgängig zu machen, die in der vorherigen Legislaturperiode getroffen wurde. Christian Lindner (FDP) hatte die Fristen von zehn auf acht Jahre verkürzt, um die Bürokratie zu reduzieren, während er Amtsvorgänger von Klingbeil war.

«Nach Abwägung mit dem Ziel der konsequenten Verfolgung des Steuerbetrugs» wolle das Ministerium diese aber erneut verlängern. Damit würde auch ein Vorschlag aufgegriffen, den Verbände im Kampf gegen Steuerhinterziehung formuliert hätten, hieß es dazu.

Längere Frist soll auch im Kampf gegen Cum-Cum-Geschäfte helfen

Laut Klingbeil spielt die geplante Fristverlängerung auch bei der Bekämpfung von sogenannten Cum-Cum-Geschäften eine Rolle. Bei Cum-Cum-Geschäften fordern ausländische Akteure fälschlicherweise die Erstattung der Kapitalertragsteuer, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind.

Diese Geschäfte hätten einen «gewaltigen wirtschaftlichen Schaden für die Allgemeinheit» angerichtet, hieß es dazu aus dem Finanzministerium. Um diese Machenschaften konsequent zu verfolgen, müssten Dokumente länger vorhanden sein.

dpa