Die Bundesregierung plant, eine Zuckersteuer auf zuckerhaltige Getränke auszuweiten, die auch Fruchtnektare und Haferdrinks erfassen könnte. Trotz breiter Unterstützung gibt es Widerstand innerhalb der Union, insbesondere gegen die erweiterte Besteuerung und die gestaffelten Steuersätze.
Geht die Bundesregierung neue Wege bei der Besteuerung von Light-Getränken?

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke, deren Geltungsbereich möglicherweise auf weitere Produkte wie Fruchtnektar und Haferdrinks ausgeweitet werden könnte. Dieses Vorhaben sorgt jedoch für kontroverse Diskussionen.
Ein Eckpunktepapier, das dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, zeigt, dass die Zuckersteuer nicht nur für Limonade gelten soll, sondern auch für Nektare, Smoothies und Getränke auf Getreidebasis wie Hafermilch. Auch zuckerfreie Limonaden könnten in den Anwendungsbereich fallen, sofern sie Süßungsmittel enthalten.
Die geplante Steuer sieht eine Abgabe von 26 Cent pro Liter vor; bei zuckerhaltigen Getränken könnte dieser Betrag je nach Zuckergehalt sogar höher ausfallen. Das Finanzministerium hat in dem Arbeitspapier einen dreistufigen Steuertarif skizziert. Berichten zufolge befindet sich das Vorhaben noch in einem frühen Stadium und muss zwischen den zuständigen Ressorts abgestimmt werden.
Die Koalitionspartner von Schwarz-Rot haben sich grundsätzlich darauf verständigt, eine Zuckersteuer einzuführen, mit dem Ziel, im kommenden Jahr Einnahmen von etwa 650 Millionen Euro zu erzielen.
Die hohe Zuckeraufnahme in Deutschland ist ein bekanntes Gesundheitsproblem. Studien haben jedoch gezeigt, dass die Wirksamkeit einer Zuckersteuer von bestimmten Bedingungen abhängt.
Innerhalb der Union gibt es unterschiedliche Auffassungen zu den Eckpunkten. Das Finanzministerium hat erklärt, dass die Zuckersteuer eine Lenkungswirkung entfalten und den Zuckergehalt in Getränken verringern soll. Darüber hinaus sollen Einnahmen für den Staatshaushalt generiert werden. Daher wird ein umfassender Ansatz angestrebt, der möglichst wenige Ausnahmen zulässt. Das Ministerium hebt hervor, dass die Einbeziehung von Sirupen, Konzentraten und Granulaten notwendig sei, um möglichen Ausweichbewegungen entgegenzuwirken, die bereits aus anderen Ländern bekannt sind.
Während die Gesundheits- und Verbraucherverbände die Einführung der Zuckersteuer unterstützen, gibt es innerhalb der Union Widerstand. Kritiker aus der CDU/CSU-Fraktion befürchten, dass die Steuer eine Belastung für die Wirtschaft darstellen könnte. Bei den bevorstehenden Beratungen im Bundestag soll die konkrete Ausgestaltung der Zuckersteuer genau geprüft werden.
Das Landwirtschaftsministerium unter CSU-Leitung hat ebenfalls Bedenken geäußert und kritisiert, dass im Papier des SPD-geführten Finanzministeriums mehr Getränke erfasst werden sollen als ursprünglich von der Finanzkommission Gesundheit empfohlen.
In einem Protestschreiben führt das Ministerium aus, dass nicht nur zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, sondern auch Fruchtsäfte aus Konzentraten, Fruchtnektare, Milchmischgetränke, pflanzliche Milchalternativen, alkoholfreie Biere und Weine sowie Mischgetränke in den neuen Steuervorschlag aufgenommen werden sollen. Zudem wird angeführt, dass die Steuer auch für Getränke mit Süßungsmitteln gelten soll, was von der Finanzkommission nicht empfohlen wurde.
Zusätzlich bestehen Bedenken hinsichtlich der vorgeschlagenen Steuersätze. Anstelle von zwei Steuersätzen, die den Zuckergehalt berücksichtigen, sollen laut Eckpunktepapier drei Stufen eingeführt werden. Die Besteuerung sollte zudem erst für Getränke mit einem Zuckergehalt ab 5,0 Gramm pro 100 Milliliter gelten, anstatt ab 4,5 Gramm, wie ursprünglich vorgeschlagen. Ferner wird gefordert, dass die Änderungen nicht bereits 2027 in Kraft treten, um der Wirtschaft genügend Zeit zur Anpassung zu geben. Laut Berechnungen des Ministeriums könnten die zu erwartenden Einnahmen “deutlich über den zur Stabilisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung eingeplanten 650 Millionen Euro” liegen.
Quellen: tagesschau, taz
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