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Halle-Attentäter: Vollzugsbeamte berichten von Geiselnahme im Gefängnis

Vollzugsbeamte berichten von Todesangst und einem Fluchtversuch des Angeklagten, der letztendlich scheiterte.

Justitzbeamte nehmen dem Angeklagten im Gerichtssaal vom Landgericht Magdeburg die Handschellen ab.
Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Im Prozess gegen den Halle-Attentäter wegen einer Geiselnahme im Gefängnis in Burg haben zwei Vollzugsbeamte von dem Geschehen berichtet. «Ich hatte Todesangst», sagte ein 26 Jahre alter Beamter im Landgericht Magdeburg.

Er erklärte, dass der Angeklagte warm angezogen war und mit einer vermeintlichen Waffe auf Hüfthöhe in der Zellentür stand, als er zur Nacht eingeschlossen werden sollte. Der 32-Jährige äußerte den Wunsch, jetzt rauszukommen. Der Vollzugsbeamte löste Alarm aus und brachte den Gefangenen bis in den Freistundenhof. Es wurde auch ein Schuss abgefeuert. Ein weiterer Beamter berichtete ebenfalls von Todesangst. Der Fluchtversuch des Halle-Attentäters war erfolglos.

Rückblick auf den Anschlag in Halle

Stephan Balliet gestand beim Beginn des Prozesses am vergangenen Donnerstag die Geiselnahme vom 12. Dezember 2022. Er gab an, dass sein Ziel darin bestand, frei zu sein.

Balliet wurde im Dezember 2020 aufgrund des rassistischen und antisemitischen Anschlags in Halle zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt – die Höchststrafe. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versuchte er, die Synagoge in Halle zu stürmen und ein Massaker zu verüben. Nachdem ihm dies nicht gelang, tötete er zwei Menschen in der Nähe der Synagoge.

Prozess mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen

Da Balliet als extreme Sicherheitsrisiko gilt, wird der Prozess unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt. Das Landgericht Stendal führt die Verhandlung im größten Gerichtssaal von Sachsen-Anhalt in Magdeburg durch. Der Zuschauerbereich ist mit Sicherheitsglas abgesperrt. Während der Verhandlung saßen maskierte Justizspezialkräfte in voller Schutzausrüstung hinter dem Angeklagten.

Beim zweiten Verhandlungstag kam der Angeklagte mit einem blauen Auge, das er sich anscheinend selbst zugefügt hatte. Er schien die Zeugenaussagen aufmerksam zu verfolgen.

dpa