Der Prozess gegen den 32-Jährigen hat begonnen. Stephan Balliet gilt als extremes Sicherheitsrisiko.
Vor gut einem Jahr hat der Attentäter von Halle Vollzugsbeamte in seine Gewalt gebracht – nun muss er sich wegen Geiselnahme verantworten

Vor ungefähr einem Jahr hat der Attentäter von Halle, der zur Höchststrafe verurteilt wurde, Gefängniswärter in der Burg Vollzugsanstalt als Geiseln genommen – jetzt wird er wegen Geiselnahme angeklagt. Der Prozess gegen den 32-jährigen Angeklagten hat in Magdeburg begonnen. Das zuständige Landgericht Stendal verhandelt unter strengen Sicherheitsvorkehrungen in einem Hochsicherheitssaal in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt. Stephan Balliet wird als äußerstes Sicherheitsrisiko angesehen.
Im Dezember 2020 wurde er wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags in Halle zu einer lebenslangen Haftstrafe und Sicherungsverwahrung verurteilt. Am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versuchte er, die Synagoge in Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm dies nicht gelang, tötete er zwei Menschen in der Nähe der Synagoge.
Der Vorwurf lautet, dass der Gefangene, der als Halle-Attentäter bekannt ist, zum Zeitpunkt der Tat seine lebenslange Freiheitsstrafe im Hochsicherheitsgefängnis Burg verbüßte. Am Abend des 12. Dezember 2022 soll er mehrere Vollzugsbeamte mit einer selbstgebastelten Schussvorrichtung gezwungen haben, ihm verschiedene Türen zu öffnen, um aus dem Gefängnis zu fliehen, so die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg. Er soll bis zu einer Kfz-Schleuse gelangt sein, wo sein Fluchtversuch an technischen Sicherheitsvorkehrungen scheiterte. Die Anklage lautet auf Geiselnahme und Verstoß gegen das Waffengesetz.
Laut einem Gutachten des Bundeskriminalamts bestand der Schussapparat vor allem aus Bauteilen eines Tackers, einem Holzstift, Drähten und einem kleinen Metallrohr.
Der Verhandlungsort: Das Landgericht Stendal hat beschlossen, die Verhandlung in einem Hochsicherheitssaal abzuhalten, obwohl es einen solchen in Stendal nicht gibt. Bereits die Verhandlung über die Vorfälle vom 9. Oktober 2019 fand 2020 in diesem größten Justizsaal Sachsen-Anhalts in Magdeburg statt. Die ehemalige Bibliothek wurde speziell für den Prozess ausgestattet, zum Beispiel wurde der Zuschauerbereich mit Sicherheitsglas umgeben.
Der Häftling: Er wird als erhebliches Sicherheitsrisiko für andere und für sich selbst angesehen. Dies ergibt sich nicht nur aus den angeklagten Taten, sondern auch aus seinem unberechenbaren und äußerst aggressiven Verhalten während der Haft. Es scheinen sich bei ihm ruhige Phasen abzuwechseln, in denen der 32-Jährige nicht spricht und sich kaum bewegt, mit plötzlichen Ausbrüchen. Es soll so gut wie keine Kommunikation zwischen dem Häftling und dem Gefängnispersonal, Psychiatern, Sozialarbeitern und Ärzten geben. Er wird als nicht therapierbar und nicht therapiebereit angesehen.
Berichten zufolge hat sich dies sowohl während seiner Haft in Sachsen-Anhalt als auch in Augsburg in Bayern und in Wolfenbüttel in Niedersachsen gezeigt. Balliet wurde seit seiner Inhaftierung weitgehend isoliert. Die Vorsitzende Richterin in dem Prozess, Simone Henze-von Staden, hat angeordnet, dass der Angeklagte mit Hand- und Fußfesseln transportiert wird. Während der Verhandlung werden ihm die Handfesseln abgenommen, die Fußfesseln bleiben.
Der Ablauf: Zu Beginn des Prozesses wird die Anklage verlesen. Danach hat der Angeklagte die Gelegenheit, sich zu äußern. Gemäß einer Ankündigung des Landgerichts Stendal könnten auch Aufzeichnungen der Überwachungskameras aus der JVA Burg vorgeführt werden. Im Prozess treten zwei Justizvollzugsbedienstete, die als Geiseln genommen wurden, als Nebenkläger auf, wie ein Sprecher des Landgerichts Stendal weiter erklärte. Sie haben die Möglichkeit, zusammen mit einem Rechtsanwalt Fragen zu stellen, Beweisanträge zu stellen und auch ein Plädoyer zu halten. Des Weiteren geht es um die Anerkennung als Opfer und mögliche Entschädigungen. Das Gericht hat vorerst acht Verhandlungstermine bis zum 29. Februar festgelegt.
Mit welcher Strafe muss der Angeklagte rechnen?
Laut einem Sprecher des Landgerichts Stendal wird dem 32-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren drohen, falls er verurteilt wird. Dies hat vorerst keine Auswirkungen auf den Angeklagten, da er bereits eine lebenslange Haftstrafe für das Attentat in Halle verbüßt. Aufgrund der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist das Ende der Haftzeit ungewiss. Selbst nach dieser Zeit würde Balliet nicht freigelassen, sondern in Sicherungsverwahrung genommen, um die Bevölkerung vor ihm zu schützen.








