Von heute an ist gendersensible Sprache in Bayerns Behörden, Schulen und Hochschulen ausdrücklich verboten – scharfer Kritik zum Trotz.
Genderverbot in Bayern tritt in Kraft

In Bayern ist heute das Genderverbot in Kraft getreten. In Schulen, Hochschulen und Behörden im Freistaat ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache von nun an ausdrücklich verboten. In der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern heißt es jetzt: «Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.»
Am 19. März hatte das Kabinett die umstrittene Regelung beschlossen, die vergangene Woche am Gründonnerstag im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht wurde. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte zuletzt am 15. Dezember 2023 beschlossen, die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren nicht zu empfehlen und darauf hingewiesen, dass dies Eingriffe in Wortbildung, Grammatik und Orthografie darstellt, die die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.
Es gab jedoch scharfe Kritik am Verbot von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der Bundesschülerkonferenz.
Konsequenzen sind eine Einzelfallentscheidung
Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung. «Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevanten Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein», teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit.
Zum Beispiel spielt es eine Rolle, ob es sich um ein internes oder ein öffentliches Schreiben handelt und ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals unerlaubt verwendet wird.








