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Gericht fordert Nachschärfung des Klimaschutzprogramms

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen.

Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg protestierten Aktivisten der Deutschen Umwelthilfe.
Foto: Paul Zinken/dpa

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss, da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe wurden damit stattgegeben.

In ihrer Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle, dass das im vergangenen Oktober beschlossene Programm in seiner bisherigen Form nicht vollständig den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es ist bereits jetzt absehbar, dass von 2024 bis 2030 in vielen Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschritten werden – voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.

«Die Bundesregierung muss darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet sind, die Klimaschutzziele (…) zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten», so Holle. Das müsse «methodisch einwandfrei» und gut begründet sein und dürfe nicht auf falschen Prognosen beruhen. Denn die im Klimaschutzgesetz festgelegten Klimaziele seien verbindlich.

Weitreichende Folgen für Politik der Ampel-Regierung?

Laut der Bundesregierung besteht bis 2030 eine Gesamtlücke von etwa 200 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten, die durch die bisherigen Maßnahmen nicht geschlossen werden konnte. Dies entspricht der Menge an Treibhausgasen, die Deutschland zusätzlich einsparen müsste, um die Klimaziele zu erreichen.

Die Klagen der DUH basierten auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 2024 bis 2030. Das Ziel des Klimaschutzgesetzes ist es, die Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent zu reduzieren. Bis 2023 hatte Deutschland eine Minderung von etwa 46 Prozent erreicht.

Das Urteil könnte bedeutende Auswirkungen auf die Politik der Ampel-Regierung haben, falls es umgesetzt werden muss. Die Bundesregierung hat jedoch die Möglichkeit, in Revision zu gehen. In diesem Fall wäre das Bundesverwaltungsgericht erneut zuständig.

«Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik»

Am Abend feierte die Deutsche Umwelthilfe ihren Triumph. «Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung», sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die Bundesregierung muss nun schnell handeln und kurzfristig nachbessern. Eine wichtige Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen. Auch klimaschädliche Subventionen wie beispielsweise steuerliche Vorteile für Dienstwagenbesitzer sollten aus Sicht der Umwelthilfe abgeschafft werden.

Die Organisation hatte bereits zuvor rechtlich gegen die Klimapolitik der Bundesregierung geklagt und im November 2023 einen Sieg errungen. Das OVG Berlin-Brandenburg entschied damals, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm für die Bereiche Verkehr und Gebäude einführen muss. Die Revision läuft derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht. Beide Sektoren sind schon seit langem als Problemfälle bekannt. Laut den neuesten Zahlen des Umweltbundesamtes wurden die Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen hier im Jahr 2023 erneut verfehlt. Insbesondere der Verkehrssektor scheitert bisher deutlich daran, seinen Beitrag zu leisten.

Das kritisierte Klimaschutzprogramm wird als umfassender Plan der Bundesregierung angesehen, um diese Ziele zu erreichen. Es enthält viele Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft.

Maßnahmen wie das Heizungsgesetz und 49-Euro-Ticket

Zu diesen Maßnahmen gehören spezifische, teilweise bereits umgesetzte Maßnahmen wie die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes, das 49-Euro-Deutschland-Ticket oder die CO2-abhängige Lkw-Maut. Es gibt jedoch auch allgemeinere Pläne, wie die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) oder eine beschleunigte Ausweisung von Flächen für den Ausbau erneuerbarer Energien.

In der gut fünfstündigen mündlichen Verhandlung erklärte ein Anwalt der DUH, dass vieles auf der Liste zu vage formuliert sei. Es sei nicht klar, welche konkreten Auswirkungen dies auf die Reduktion der Treibhausgase habe. Prozessvertreter der Bundesregierung argumentierten dagegen, dass es sich beim Klimaschutzprogramm eher um ein politisches Programm als um einen konkreten Plan handele.

Das derzeitige Klimaschutzgesetz legt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Reduzierung der schädlichen Treibhausgase fest. Sollten diese Ziele in bestimmten Sektoren in einem Jahr verfehlt werden, wie im Verkehr- und Gebäudesektor geschehen, muss das jeweilige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern.

Umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes

Die Systematik wird voraussichtlich bald geändert werden. Ende April hat der Bundestag eine kontroverse Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen, hauptsächlich auf Drängen des Koalitionspartners FDP. Die Überwachung der Klimaziele soll nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren erfolgen, sondern zukunftsorientiert, mehrjährig und sektorübergreifend. Klimaschützer sehen darin eine Abschwächung der Ziele – da einzelne Sektoren dadurch nicht mehr so wie bisher in die Verantwortung genommen würden.

Laut der Neuerung ist es entscheidend, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft, der Bundesrat berät nun darüber.

Das kürzlich gefällte Urteil könnte den Verlauf der dortigen Diskussionen beeinflussen. Der Bundesrat könnte das Gesetz ablehnen und stattdessen den Vermittlungsausschuss anrufen. Es ist offensichtlich, dass das Urteil bereits innerhalb der Bundesregierung für erhebliche Unruhe sorgt.

dpa