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Atommülltransporte: BUND scheitert vor Gericht

Die Genehmigung für den Transport von Atommüll quer durch NRW liegt seit Monaten vor. Ein Gericht räumt zwar eine Hürde aus dem Weg. Der Streit dürfte aber weitergehen.

Um diesen Atommüll geht es. Er soll von Jülich ins 170 Kilometer entfernte Ahaus transportiert werden. (Archivbild)
Foto: Andreas Endermann/dpa

Im rechtlichen Streit um die Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland haben die Gegner vor Gericht vorerst keinen Erfolg gehabt. Das Berliner Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag der Umweltschutzorganisation BUND Nordrhein-Westfalen abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. (Az.: VG 10 L 474/25)

Laut Gerichtsangaben war der Antrag bereits aus formalen Gründen unzulässig. Auch inhaltlich war er nicht erfolgreich: Die Risikobewertung des Transports, die vom BUND kritisiert wurde, fällt hauptsächlich in den Verantwortungsbereich der Sicherheitsbehörden. Das Gericht kann daher nur überprüfen, ob die Datenbasis ausreichend ist und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht.

In dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Transport von 152 Castor-Behältern mit hochradioaktivem Material quer durch Nordrhein-Westfalen wie genehmigt sofort vollzogen werden darf. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung sieht durch die Gerichtsentscheidung seine Prüfung bestätigt. «Das BASE hält fest, dass die Genehmigung die relevanten Sicherheitsaspekte hinreichend berücksichtigt und das öffentliche Interesse, der komplexe Planungsprozess sowie die erheblichen finanziellen Aufwendungen», teilte die Behörde mit. 

Beschwerde möglich 

Es besteht die Möglichkeit, dass der Streit in die nächste Instanz geht. Allerdings hätte dies keine aufschiebende Wirkung, wenn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über den Fall entscheiden muss. Die Zuständigkeit liegt bei den Berliner Gerichten, da sich das Bundesamt in Berlin befindet.

Der BUND ist der Meinung, dass der Transport des Atommülls nicht sicher genug ist und die Verlagerung nach Ahaus keinen Sicherheitsgewinn bringt. Mit dem Antrag wollte der BUND die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen die Genehmigung des Transports durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wiederherstellen.

Kleine Konvois auf der Straße wahrscheinlich 

Auf der rund 170 Kilometer langen Strecke sollen etwa 300.000 Brennelemente-Kugeln aus einem früheren Versuchsreaktor in Jülich transportiert werden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung hat die umstrittenen Atommülltransporte durch NRW am 25. August 2025 genehmigt. Es wurden 152 Einzeltransporte beantragt, die jedoch möglicherweise zusammengefasst werden. Eine gründliche Vorbereitung ist für die aufwendigen Transporte erforderlich. Zahlreiche Polizisten werden eingesetzt, um die Konvois zu schützen.

Jülicher Reaktor im Rückbau 

In Jülich gab es einen Versuchs- und zwei Forschungsreaktoren. Die Brennelemente-Kugeln, die ungefähr so groß wie Tennisbälle sind, werden derzeit in einem Zwischenlager in Jülich aufbewahrt. Die letzte Betriebsgenehmigung für die Lagerung in Jülich lief jedoch bereits vor mehr als zehn Jahren im Jahr 2013 aus. Es wurde auch der Neubau eines Zwischenlagers in Jülich geprüft.

Der Versuchsreaktor in Jülich war von 1967 bis 1988 in Betrieb und wird, wie der zweite Forschungsreaktor, derzeit rückgebaut. Der erste Forschungsreaktor wurde bereits bis 2009 abgebaut. Die Brennstäbe der Forschungsreaktoren sind seit einiger Zeit nicht mehr vor Ort.

dpa