Der Verfassungsschutz in Hessen darf den Landesverband der AfD beobachten. Der Verwaltungsgerichtshof nennt konkrete Gründe.
Gericht: Hessen-AfD darf als Verdachtsfall eingestuft werden

Der Verfassungsschutz in Hessen hat beschlossen, den AfD-Landesverband als Verdachtsfall zu klassifizieren und zu überwachen. Dies wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel bekannt gegeben.
Vor etwa drei Jahren hatte das Landesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft. Im November 2023 entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD überwacht werden darf. Die AfD hatte dagegen geklagt und war vor den Verwaltungsgerichtshof gezogen. Es war auch umstritten, inwieweit diese Einstufung als Verdachtsfall öffentlich bekannt gegeben werden darf.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte argumentiert, dass es beim AfD-Landesverband den Verdacht einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung gebe. Der Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Beschluss fest, dass es dafür tatsächliche Anhaltspunkte gebe.
Das Verwaltungsgericht als Vorinstanz habe etwa in Abwägung mit der Meinungsfreiheit unter anderem zutreffend angenommen, dass die AfD für einen sogenannten ethnischen Volksbegriff eintrete. Es gebe außerdem hinreichende Aussagen, die sich «gegen die Menschenwürde von Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, als ethnisch „Fremde“ richteten».
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs kann nicht mehr angefochten werden. Allerdings könnte eine Verfassungsbeschwerde möglich sein. Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte vor etwa drei Wochen die langwierige Verfahrensdauer bezüglich der AfD-Einstufung kritisiert.








