Das OVG hebt Einreisesperre aufgrund niederländischer Staatsbürgerschaft auf. Urteil noch nicht rechtskräftig, Revision möglich.
„Der Mauretanier“ darf wieder nach Deutschland einreisen

Ein Mann, dessen Fall von Hollywood unter dem Titel «Der Mauretanier» verfilmt wurde, darf wieder nach Deutschland einreisen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Mohamedou Ould Slahi war 14 Jahre lang im US-Gefangenenlager Guantánamo inhaftiert. Die Stadt Duisburg hatte gegen den heutigen Niederländer eine 20 Jahre geltende Einreisesperre verfügt. Zu Unrecht, wie der 18. Senat des OVG entschieden hat. Damit bestätigten die Richter in Münster eine Entscheidung aus der Vorinstanz, allerdings mit einer anderen Begründung.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat bereits im Jahr 2023 entschieden, dass das im Jahr 2000 wegen Sozialbetrugs verhängte Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgehoben werden muss. Es ist nicht zulässig, das Verbot nachträglich mit Terrorgefahr zu rechtfertigen und zu verlängern. Das Oberverwaltungsgericht ist der Überzeugung, dass das 2000 auferlegte Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgrund der in der Zwischenzeit erworbenen niederländischen Staatsbürgerschaft nicht mehr gültig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Das OVG erklärte: „Seitdem der Kläger während des Berufungsverfahrens niederländischer Staatsangehöriger und damit EU-Bürger geworden ist, ist das Einreise- und Aufenthaltsverbot aufgrund von Sozialleistungsbetrug erloschen.“
Terrorgefahr offen
Laut dem OVG war es im Berufungsverfahren unerheblich, ob der Kläger derzeit eine Terrorgefahr für die Bundesrepublik darstellt, wie von der Stadt Duisburg behauptet. Das Gericht hat auch nicht entschieden, ob eine zukünftige Feststellung des Verlustes der EU-Freizügigkeit und ein neues Einreise- und Aufenthaltsverbot auf eine solche Gefahr gestützt werden könnten.
Der heutige Niederländer musste ursprünglich im Jahr 2000 Deutschland verlassen, nachdem er rechtskräftig wegen Sozialbetrugs verurteilt wurde. Vorher hatte er bis 1995 Elektrotechnik in Deutschland studiert. Im Jahr 2002 wurde er dann von seiner Heimat Mauretanien nach Jordanien und später nach Afghanistan verschleppt.
Kurz danach wurde er nach Guantánamo gebracht und blieb dort von 2002 bis 2016 in Haft. Er behauptet, dass er im Lager schwer misshandelt und gefoltert wurde. Die USA versuchten, von ihm Informationen über Terrorgruppen nach den Anschlägen vom 11. September 2001 zu erhalten.
Der Fall von Mohamedou Ould Slahi hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Hollywood verfilmte sein Werk «Das Guantánamo-Tagebuch» unter dem Titel «Der Mauretanier». Der Film lief 2021 mit Jodie Foster als Menschenrechtsanwältin und Benedict Cumberbatch als Ermittler in den Kinos und war auch im deutschen Fernsehen zu sehen.
Motiv für die Klage des heutigen Schriftstellers
Laut dem Anwalt arbeitet sein Klient heute als Schriftsteller und Autor. Er reist für seine Projekte regelmäßig in verschiedene europäische Länder, um dort Preise entgegenzunehmen oder Premieren seiner Theaterstücke zu besuchen. Er hat eine enge Verbindung zum Rheinland. Daher möchte sein Mandant laut seinem Anwalt vor der Deutschen Presse-Agentur vor der Verhandlung in Münster wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Das OVG hatte sein Erscheinen für die Verhandlung in Münster nicht angeordnet.








