Trump steht seit Tagen unter Druck, Akten aus dem Epstein-Fall veröffentlichen zu lassen. Zugleich beantragte seine Regierung, bestimmte Dokumente freizugeben – doch ein Gericht lehnt das ab.
Gericht lehnt Veröffentlichung einiger Epstein-Unterlagen ab
Eine Bundesrichterin in Florida hat den Antrag der US-Regierung abgelehnt, juristische Unterlagen zum Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein freizugeben. Es handelt sich um Protokolle der sogenannten Grand Jury, einer Gruppe von Geschworenen, die nach Prüfung der Beweise durch die Staatsanwaltschaft über eine Anklage entscheiden.
Die Freigabe der Dokumente wurde letzte Woche von der US-Regierung beantragt. Präsident Donald Trump nannte das große öffentliche Interesse am Fall Epstein als Begründung. Dennoch hat er bisher nicht auf die Forderung reagiert, umfassende Akten des Falls zu veröffentlichen. Es ist unklar, welche Bedeutung die Dokumente der Grand Jury haben.
Bundesrichterin Robin L. Rosenberg erklärte nun, dem Gericht seien die «Hände gebunden» seien. Gerichte wie das ihrige dürften nur unter begrenzten Umständen, Protokolle der Grand Jury veröffentlichen. Der Antrag der Regierung stütze sich nicht auf eine der Ausnahmen, in denen das möglich sei.
Trump unter Druck
US-Präsident Donald Trump ist seit einigen Tagen in der Epstein-Affäre unter Druck. Kritiker – auch aus seiner eigenen Partei – verlangen von ihm, die Akten des Epstein-Falls zu veröffentlichen. Dies war eines von Trumps Wahlversprechen.
Die Festnahme von Epstein, der über viele Jahre systematisch Minderjährige missbraucht hatte, sorgte in den USA und weltweit für Aufsehen. 2019 beging er mit 66 Jahren in seiner Gefängniszelle laut offiziellen Angaben Suizid. In einigen Teilen der US-Gesellschaft führte sein Tod zu wilden Spekulationen, da er enge Verbindungen zur amerikanischen High Society hatte. Prominente und Milliardäre verkehrten regelmäßig bei ihm – auch Trump verbrachte Zeit mit Epstein, wie mehrere Party-Videos belegen.