Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Bundesregierung muss Umweltprogramm nachbessern

Die Deutsche Umwelthilfe fordert von der Bundesregierung mehr Anstrengungen für das Klima und saubere Luft. Dafür zieht sie immer wieder vor Gericht. Und wieder einmal mit Erfolg.

Es war nicht die erste Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesregierung. (Archivbild)
Foto: Paul Zinken/dpa

Die Bundesregierung muss ihr Nationales Luftreinhalteprogramm verschärfen, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden hat. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die europäischen Ziele zur Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen, so die Richter. Die Prognosen, auf denen das Programm basiert, sind teilweise fehlerhaft, da nicht alle aktuellen Daten berücksichtigt wurden, erklärte die Vorsitzende Richterin Ariane Holle. (Az.: 11 A 16.20)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut – zumindest teilweise – erfolgreich gegen die Bundesregierung geklagt. Erst Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachbessern muss, die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.

Umwelthilfe: Tempo-Limit ist nötig

«Das ist ein wirklich guter Tag für die saubere Luft in Deutschland», sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach der Urteilsbegründung. «Zum ersten Mal wurde die Bundesregierung dazu verurteilt, wirklich wirksame zusätzliche Maßnahmen für die Reduktion von fünf Luftschadstoffen zu beschließen und umzusetzen – und zwar schon für das Jahr 2025.»

Auch diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung erlaubten die Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Resch äußerte jedoch die Hoffnung, dass es bald zu Gesprächen mit den Bundesministerien für Verkehr, Bauen und Umwelt kommt. Um kurzfristig den Ausstoß von Stickstoffoxid deutlich zu reduzieren, sei ein Tempo-Limit auf den Autobahnen notwendig.

Verfahren läuft seit bereits seit 2020 

Die Umwelthilfe reicht verschiedene Klagen gegen die Klima- und Umweltpolitik der Bundesregierung ein. Im vorliegenden Fall handelt es sich um das im Jahr 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm mit zahlreichen Maßnahmen, um die europäischen Ziele zur Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen. Es geht dabei um Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid.

Die Klage der Organisation wurde bereits im Jahr 2020 eingereicht und bezog sich auf das nationale Luftreinhalteprogramm 2019. Während des Gerichtsverfahrens hat die Bundesregierung es angepasst. Die Umwelthilfe ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausreicht. Das aktuelle Programm basiert auf Emissionsprognosen von 2021. Es wurden Maßnahmen einbezogen, die dann abgesagt oder abgeschwächt wurden.

Gericht: Fehler bei Prognosen

Das Gericht folgte der Argumentation in vielen Punkten. So sei der Klimaschutz-Projektionsbericht 2023 vom August 2023 nicht berücksichtigt worden, kritisierte der 11. Senat. «Dem Luftreinhalteprogramm kommt eine wichtige Steuerung zu», betonte Richterin Holle. Die Bemühungen dürften nicht eingestellt werden. 

Der Senat hat mehrere Fehler in der Prognose für das Programm festgestellt. Unter anderem wurde die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes vom September 2023 nicht berücksichtigt. Diese erlaubt jedoch den Betrieb von Holzpelletheizungen, die zu einer erhöhten Luftverschmutzung durch Feinstaub führen.

Des Weiteren wurde angenommen, dass bis Ende 2029 alle Kohlekraftwerke vom Netz gehen würden. Ein Prognosefehler liegt im Verkehrssektor vor, da nicht berücksichtigt wurde, dass die staatliche Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen zwischenzeitlich gestoppt wurde.

„Der Kurs findet am Dienstag um 14:00 Uhr statt“, sagte der Lehrer.

„Die Veranstaltung beginnt um 18:00 Uhr und dauert bis Mitternacht“, sagte der Sprecher.

„Es tut mir leid, aber wir haben Ihr Paket noch nicht erhalten“, sagte der Mitarbeiter am Telefon. „Es könnte aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung ein paar Tage länger dauern.“

dpa