In Pakistan warten Hunderte gefährdete Afghanen auf ihre Ausreise nach Deutschland. Einige kommen nun. Für weitere bleibt die Zukunft ungewiss. Dazu trägt auch eine Gerichtsentscheidung bei.
Gericht: Regierung darf Verfahren bei Afghanen aussetzen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der Bundesregierung eine umfassende Entscheidungsfreiheit im Streit um die Erteilung von Visa für Afghanen zur Einreise nach Deutschland eingeräumt. Solange den Betroffenen noch keine Aufnahme zugesichert wurde und die Behörden sich damit nicht rechtlich gebunden haben, dürfen sie frühere Entscheidungen überprüfen.
Ein Sprecher teilte mit, dass der vorübergehende Stopp der Aufnahmeverfahren für Ortskräfte und gefährdete Personen aufgrund ihrer früheren Tätigkeit als zulässig erklärt wurde.
Erfolg für Auswärtiges Amt
Laut den Richtern ergibt sich aus einer Aufnahmebereitschaft noch kein Anspruch auf ein Visum. Die Programme wurden aufgrund politischer Entscheidungen erstellt. Die Bundesregierung hat das Recht zu prüfen, ob das frühere politische Interesse an der Aufnahme der Antragsteller weiterhin besteht. Aufgrund dessen war die Beschwerde des Auswärtigen Amtes gegen eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts im Eilverfahren erfolgreich.
Im konkreten Fall ging es um einen früheren hochrangigen Richter Afghanistans sowie dessen Ehefrau und den vier Kindern. Ihm wurde Ende 2022 die Bereitschaft signalisiert, ihn auf eine «Überbrückungsliste» aufzunehmen. Als er sich darauf berief und Visa beantragte, wurde dies im Frühsommer 2025 aber abgelehnt. Zur Begründung führte das Auswärtige Amt an, eine Einreise im Rahmen der Programme sei ausgesetzt.
Die Programme der neuen Bundesregierung von Union und SPD wurden Anfang Mai vorübergehend gestoppt. Seitdem warten Hunderte Menschen – einschließlich des klagenden Richters – in Pakistan auf ihre Ausreise.
Etliche Afghanen kämpfen vor Gericht um Visa
Mehrere von ihnen hatten in Deutschland geklagt, um ihre Einreise durchzusetzen. Dem Verwaltungsgericht Berlin liegen nach eigenen Angaben etliche Verfahren von Afghaninnen und Afghanen vor, die um die Erteilung eines Visums kämpfen.
Unterstützt werden sie teils von der Organisation «Kabul Luftbrücke». Das Oberverwaltungsgericht hat als nächsthöhere Instanz inzwischen in 28 Eilverfahren im Kontext Afghanistan eine Entscheidung getroffen, wie ein Sprecher sagte. «Das ist aber eine Momentaufnahme.» Weitere Fälle seien anhängig.
Etwa 50 Afghaninnen und Afghanen werden heute in Deutschland erwartet. Die Personen, die eine Zusage zur Aufnahme haben, sollen laut der Deutschen Presse-Agentur mit einem Linienflug aus Islamabad in Hannover ankommen. Das Auswärtige Amt gab bekannt, dass etwa 210 der insgesamt 2.000 Menschen nach Afghanistan abgeschoben werden sollen, und man stehe mit ihnen in Verbindung.