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Bundesregierung muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

Im Klimaschutzgesetz sind Vorgaben zur Reduktion der Treibhausgase festgelegt. Nun fordert ein Gericht mehr Maßnahmen der Bundesregierung, damit die Ziele auch erreicht werden.

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Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

Die Bundesregierung muss ihr Klimaschutzprogramm verschärfen, so entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter und gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe statt. Das im vergangenen Oktober beschlossene Programm erfüllt in seiner bisherigen Form nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben.

Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, in Revision zu gehen und dadurch die Wirkung des Urteils zu verzögern. Anschließend wäre das Bundesverwaltungsgericht an der Reihe.

Die Umwelthilfe hatte bereits in der Vergangenheit rechtlich gegen die Klimapolitik der Bundesregierung gekämpft und im November 2023 einen Erfolg erzielt. Zu diesem Zeitpunkt hatte das OVG Berlin-Brandenburg entschieden, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm für die Bereiche Verkehr und Gebäude einführen muss. Die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist noch anhängig.

Die Klagen der DUH basierten wie damals auf den Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen für die Jahre 2024 bis 2030. Darüber hinaus ist das Ziel gesetzlich verankert, diese Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 65 Prozent zu reduzieren. Im Vorjahr wurde eine Reduzierung von etwa 46 Prozent erreicht.

Das Klimaschutzprogramm wird als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung angesehen, um diese Ziele zu erreichen. Es enthält eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft.

dpa