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Klimaschutzprogramm vor Gericht: Umwelthilfe fordert konkrete Maßnahmen

Die Deutsche Umwelthilfe und drei Kläger fordern ein effektiveres Klimaschutzprogramm, um gesetzliche Ziele zu erreichen. Ein Urteil könnte weitreichende Folgen haben.

Im November 2023 hatte das OVG Berlin-Brandenburg geurteilt, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Die Regelungen des Bundes zum Klimaschutz werden heute vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg geprüft. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und drei weitere Kläger fordern in zwei Verfahren von der Bundesregierung ein Klimaschutzprogramm, das die gesetzlich festgelegten Ziele für den Klimaschutz tatsächlich gewährleistet.

Einerseits geht es um die Vorgaben für verschiedene Sektoren zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen für die Jahre 2024 bis 2030. Andererseits ist das Ziel, diese Emissionen insgesamt bis 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu reduzieren. Im Vergleich dazu wurden im Vorjahr etwa 46 Prozent Reduktion erreicht.

Umwelthilfe: Kilmaschutzprogramm reicht nicht aus

Das Gericht hat zunächst eine längere mündliche Verhandlung mit Vertretern aller Beteiligten, einschließlich der Bundesregierung, geplant. Ob sofort ein Urteil gefällt wird oder erst bei einem bereits festgelegten Verkündungstermin am 22. Mai, ist laut OVG noch unklar. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen haben.

Laut der Umwelthilfe ist das im Oktober letzten Jahres beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 nicht ausreichend, um die im Klimaschutzgesetz festgelegten Reduktionsziele zu erreichen. Dies gilt sowohl sektorübergreifend für Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft als auch für den Verkehr oder den Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft.

«Statt immer nur über den Klimaschutz zu reden, brauchen wir konkrete, rasch umsetzbare und zumutbare Maßnahmen», sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch der Deutschen Presse-Agentur. Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen Tempo 100, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Erste Klage war erfolgreich

Entscheidend für die Klage ist das derzeitige Klimaschutzgesetz, das die Ampel-Koalition in naher Zukunft ändern möchte. Es legt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Reduzierung der schädlichen Treibhausgase fest. Werden diese Ziele in einzelnen Sektoren in einem Jahr verfehlt, wie zuletzt im Verkehr und im Gebäudesektor, so muss gemäß Paragraph 8 des Gesetzes das jeweilige Ministerium sofort mit einem Gegensteuerungsprogramm eingreifen.

Gemäß dem Gesetz hat die Umwelthilfe bereits einmal rechtlich gegen die Bundesregierung vorgegangen und im November 2023 einen Sieg errungen. Zu dieser Zeit entschied das OVG Berlin-Brandenburg, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm in den Bereichen Verkehr und Gebäude einführen muss. Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht ist jedoch noch ausstehend.

Werden die Kilmaziele erreicht?

Der Bundestag hat Ende April eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet, insbesondere auf Drängen der FDP in der Ampel-Koalition. Die Überprüfung der Einhaltung der Klimaziele soll nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren erfolgen, sondern zukunftsorientiert, über mehrere Jahre hinweg und sektorübergreifend.

Es ist wichtig, dass die Klimaziele insgesamt erreicht werden. Sollte sich abzeichnen, dass die Regierung ihr Klimaziel für das Jahr 2030 in zwei aufeinander folgenden Jahren verfehlt, muss sie eingreifen. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet, es muss noch den Bundesrat passieren.

dpa