Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie – und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.
Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab

Das Landgericht in Frankenthal hat eine Klage gegen den Impfstoffhersteller Biontech abgewiesen, die auf vermeintliche Impfschäden zurückzuführen war. Die Klägerin hatte von dem Mainzer Pharmakonzern Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 200.000 Euro gefordert, wie das Gericht am Dienstag bekannt gab. Nach Angaben des Gerichts erlitt die Frau aus Rheinland-Pfalz nach ihrer zweiten Corona-Impfung eine beidseitige Lungenarterienembolie, was eine Verstopfung von Blutgefäßen in der Lunge bedeutet. Darüber hinaus leidet sie seit der Impfung an einer Immunschwäche.
Dass die Impfung die Ursache für ihre Lungenembolie war, konnte die Klägerin nach Auffassung der Zivilkammer aber nicht beweisen. Auch Beschwerden durch die behauptete Immunschwäche habe die Frau nicht hinreichend dargelegt. Die Erkrankung, die sie laut Gericht «V-Aids» (Vakzin-Aids) nannte, sei wissenschaftlich-medizinisch nicht anerkannt.
Gemäß dem Gericht sind Impfstoffhersteller nur dann haftbar, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Arzneimittels den Nutzen übersteigen – also über ein vertretbares Maß hinausgehen. Als der Impfstoff von Biontech vor der Zulassung ausführlich geprüft wurde, sei das Verhältnis von Risiko und Nutzen jedoch eindeutig positiv ausgefallen.
Auch andere Hersteller verklagt
Dies ist nicht der erste Prozess dieser Art in Deutschland. Auch an anderen Gerichten wurden Klagen wegen angeblicher Impfschäden abgewiesen. Neben Biontech wurden auch andere Hersteller wegen Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagt.
Grundsätzlich gelten für Covid-19-Impfstoffe dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel. Der Hersteller kann haftbar gemacht werden, wenn es beispielsweise einen Produktionsfehler gibt oder nicht ausreichend vor möglichen schädlichen Folgen gewarnt wurde. Eine Ausnahme besteht in Bezug auf die Kostenübernahme: Im Rahmen der Beschaffung von Corona-Impfstoffen über die EU wurde vereinbart, dass im Falle erfolgreicher Klagen die jeweiligen Mitgliedstaaten die Kosten tragen.
Personen, die von Impfschäden betroffen sind, haben die Möglichkeit, sich an das Versorgungsamt ihres Bundeslandes zu wenden. Das Amt entscheidet, ob ein Anspruch auf staatliche Versorgung bei einem Impfschaden besteht. Dabei handelt es sich um Versorgungsleistungen wie Rentenzahlungen oder Heilbehandlungen, nicht um Schmerzensgeld oder Schadenersatz.








