Das Osloer Amtsgericht hat entschieden, dass die Haftbedingungen von Anders Behring Breivik nicht gegen seine Menschenrechte verstoßen.
Keine Menschenrechtsverletzung: Gericht entscheidet gegen Breivik

Das Osloer Amtsgericht hat entschieden, dass die Haftbedingungen des norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik nicht gegen seine Menschenrechte verstoßen. Breivik hatte dem norwegischen Staat vorgeworfen, dass die langjährige Isolationshaft seine Menschenrechte verletzt.
Das Gericht entschied jetzt, dass dies nicht der Fall ist. Breiviks Anwalt gab bekannt, dass er dagegen in Berufung gehen wird.
Breivik hat seit langem über seine Haftbedingungen reklamiert. Allerdings hatte ein norwegisches Berufungsgericht bereits im Jahr 2017 entschieden, dass es keine Verletzung der Menschenrechte gibt.
Dem 45-jährigen Norweger steht im Ringerike Gefängnis nordwestlich von Oslo eine eigene «Abteilung» auf zwei Etagen zur Verfügung. Fotos von dort zeigen unter anderem eine geräumige Küche, ein Fernsehzimmer sowie drei Wellensittiche.
77 Todesopfer bei Terroranschlägen
Breivik zündete am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Regierungsviertel von Oslo und verübte anschließend auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Die Terroranschläge mit insgesamt 77 Todesopfern gelten als die schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.
Breivik, der sich seit längerem Fjotolf Hansen nennt, wurde 2012 in Norwegen zu der damaligen Höchststrafe verurteilt: 21 Jahre Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren. Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Haftstrafe kann die Verwahrungsdauer alle fünf Jahre verlängert werden. Theoretisch könnte Breivik also bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben, obwohl das norwegische Rechtssystem keine lebenslange Haftstrafe vorsieht. Nach Ablauf der Mindestdauer beantragte Breivik vorzeitige Haftentlassung, jedoch wurde dieser Antrag Anfang 2022 vor Gericht abgelehnt.








