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Gerichte heben nur noch relativ wenige Asylbescheide auf

Mehr als jeder dritte Schutzsuchende nahm im vergangenen Jahr die neue kostenlose Asylverfahrensberatung in Anspruch. Wird ein Antrag abgelehnt, ziehen die Betroffenen oft vor Gericht.

Am Eingang des Dublin-Zentrums in Hamburg-Rahlstedt hängen Informationsblätter, unter anderem zu den Sprechstunden der kostenlosen Asylverfahrensberatung. zu sehen. Die sogenannten Dublin-Regeln legen fest, in welchem europäischen Land ein Asylbewerber seinen Antrag auf Schutz stellen darf. (Archivfoto)
Foto: Christian Charisius/dpa POOL/dpa

In den ersten zwei Jahren haben etwa 108.000 Asylsuchende die staatlich geförderte kostenlose Asylverfahrensberatung in Anspruch genommen. Im Jahr 2023 nutzten bundesweit etwa 33.000 Asylsuchende die behördenunabhängige Beratung, wie die Bundesregierung mitteilte. Dabei wird erklärt, wie die Antragstellung und die Anhörung ablaufen, auch rechtliche Fragen können erörtert werden. Im Jahr 2024 stieg die Zahl der beratenen Personen auf ungefähr 75.000, obwohl 2024 weniger Asylanträge in Deutschland gestellt wurden als im Jahr zuvor.

In Deggendorf bietet niemand die vom Bund geförderte Beratung an

Wie die Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion mitteilt, gab es diese Beratung, die von Wohlfahrtsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen angeboten und vom Staat gefördert wird, im vergangenen Jahr an allen Standorten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), die Asylanträge bearbeiten – bis auf drei Ausnahmen. An den Standorten Düsseldorf und Mönchengladbach sei die Beratung durch vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Beratungsprojekte sichergestellt gewesen, hieß es. Für den Bamf-Standort im bayerischen Deggendorf wurde den Angaben zufolge «auch nach intensiver Suche kein geeigneter Träger gefunden, der die Aufgabe wahrnehmen wollte».  

Regierung beschloss Förderung Ende 2022

Die staatliche Förderung der unabhängigen Asylverfahrensberatung hatte die Ampel-Koalition Ende 2022 im Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren beschlossen, was von der Union damals kritisiert wurde. Gleichzeitig schafften SPD, Grüne und FDP die sogenannte Regelüberprüfung durch das Bamf ab. Bei dieser Prüfung wurde bislang nach einer bestimmten Frist automatisch geschaut, ob es Gründe für einen Widerruf oder die Rücknahme der Anerkennung der Asylberechtigung und die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gibt. Die Überprüfung erfolgt seither – auch um das Bamf zu entlasten – nur noch «anlassbezogen».

Die Bundesregierung gab bekannt, dass derzeit 2.747 Mitarbeiter des Bundesamtes mit der Bearbeitung von Asylanträgen beschäftigt sind. 396 Bamf-Mitarbeiter sind mit sogenannten Dublin-Verfahren befasst, die Asylbewerber betreffen, für die ein anderes europäisches Land zuständig ist. 117 Mitarbeiter sind für Widerrufs- und Rücknahmeverfahren zuständig. Ein Widerruf des Schutzstatus erfolgt, wenn sich die Situation im Herkunftsland grundlegend geändert hat. Rücknahmeverfahren werden durchgeführt, wenn Hinweise darauf hindeuten, dass jemand zu Unrecht Schutz gewährt wurde, z.B. durch falsche Angaben zur Identität. Laut der Antwort der Bundesregierung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, konnte etwa die Hälfte der erwachsenen Personen (49,9 Prozent), die 2024 erstmals in Deutschland Asyl beantragten, keinen Pass, Personalausweis oder Passersatz vorlegen.

95,8 Prozent der Überprüfungen enden mit Schutz-Bestätigung

Gemäß den Angaben wurden im letzten Jahr 52.613 Entscheidungen in Widerrufs- oder Rücknahmeverfahren getroffen. Nur in 1.863 Fällen wurde der gewährte Schutzstatus widerrufen. 366 Fälle führten zur Rücknahme des Schutzes.

Weniger erfolgreiche Asylklagen

Die deutschen Verwaltungsgerichte haben im Jahr 2024 weniger Klagen gegen Asylbescheide genehmigt als in den Vorjahren. Laut der Bundesregierung klagten im letzten Jahr nur 18 Prozent der Schutzsuchenden erfolgreich gegen eine Entscheidung des Bamf. Im Jahr zuvor wurden noch 24,4 Prozent der Bamf-Entscheidungen aufgehoben. Im Jahr 2022 lag die gerichtliche Aufhebungsquote bei Verfahren, die nicht aus formalen Gründen erledigt wurden – wie z.B. einer Klagerücknahme – bei 36,5 Prozent. Nicht nur abgelehnte Asylbewerber ziehen vor Gericht. Auch Asylbewerber, die subsidiären Schutz erhalten haben, darunter viele Syrer, klagen manchmal – z.B. um ihre Familienangehörigen nachholen zu können. Denn für diese Gruppe gab es zuletzt Einschränkungen beim Familiennachzug. Union und SPD erwägen nun, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte bald vollständig auszusetzen.

Weniger Asylanträge

Der Anstieg der abgelehnten Klagen deutet darauf hin, dass das Bamf seine Entscheidungspraxis verbessert hat. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Behörde im vergangenen Jahr weniger neue Asylanträge zu bearbeiten hatte als 2023, was zu einer gründlicheren Bearbeitung geführt haben könnte. Im Jahr 2024 stellten insgesamt 229.751 Menschen in Deutschland erstmals einen Asylantrag. Es gab auch 21.194 Folgeanträge. Die Zahl der Erstanträge ging im Vergleich zum Vorjahr um 30,2 Prozent zurück.

Große Differenzen bei Schutzquoten 

Es gibt jedoch bestimmte Auffälligkeiten, wenn man die einzelnen Bamf-Standorte betrachtet. Die Gesamtschutzquote für Antragsteller aus Afghanistan lag in den meisten örtlichen Bamf-Büros bei über 90 Prozent. In der Außenstelle Eisenhüttenstadt betrug sie nur 60,8 Prozent. Die Erklärung der Bundesregierung, die auf einen geringeren Anteil weiblicher Schutzsuchender aus Afghanistan an diesem Standort hinweist, überzeugt die Linke nicht.

„Bei 98,6 Prozent der in München entschiedenen Asylanträge von Personen aus Somalia wurde eine Form des Schutzes gewährt, während die Gesamtschutzquote für somalische Antragsteller in Eisenhüttenstadt, Brandenburg, bei 50 Prozent lag.“

Linken-Politikerin findet Unterschiede nicht nachvollziehbar

«Ich möchte mal wissen, was in Eisenhüttenstadt los ist», sagt die Linken-Abgeordnete Clara Bünger. «Im Asylverfahren müssen gleiche Chancen für alle gelten.»

dpa