Angestellte dürfen streiken, Beamte nicht – das haben deutsche Gerichte immer wieder festgestellt. Vier Lehrerinnen und Lehrer aus Deutschland wollen das nicht auf sich sitzen lassen.
Gerichtshof für Menschenrechte: Dürfen Lehrer streiken?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) soll heute in Straßburg entscheiden, ob es gegen die Menschenrechte verstößt, dass verbeamtete Lehrer in Deutschland nicht streiken dürfen.
Worum es in dem Fall geht
Drei Lehrerinnen und ein Lehrer aus unterschiedlichen Bundesländern in Deutschland haben Klage eingereicht. Sie streikten 2009 und 2010 für verbesserte Arbeitsbedingungen. Jedoch durften sie aufgrund ihrer Verbeamtung ihre Arbeit nicht niederlegen. Daher wurden gegen sie Disziplinarmaßnahmen verhängt.
Sie klagten sich durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht. Das bestätigte jedoch 2018 das Streikverbot für Beamte. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten und das lasse ein «Rosinenpicken» nicht zu, hieß es damals. Daraufhin klagten die Lehrer vor dem EGMR. Unterstützt werden sie dabei von der Bildungsgewerkschaft GEW und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Was nun entschieden werden kann
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der seinen Sitz in Straßburg, Frankreich, hat, ist Teil des Europarats und agiert unabhängig von der EU. Sowohl der Europarat als auch der Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.
Die Lehrer machen Gebrauch von ihren Rechten gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention, nämlich dem Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit und dem Verbot der Diskriminierung. Sie kritisieren, dass das Verbot von Streiks unverhältnismäßig sei und im Vergleich zu den Lehrern ohne Beamtenstatus diskriminierend.
Der Fall wurde am Gerichtshof direkt an die Große Kammer überwiesen, in der mehr als ein Dutzend Richterinnen und Richter aus den Mitgliedsstaaten sitzen. Dies deutet darauf hin, dass dem Verfahren besondere Bedeutung beigemessen wird. Es ist ungewöhnlich, dass Verfahren aus Deutschland vor der Großen Kammer verhandelt werden.
Vor ein paar Jahren fällten die Richter in einem vergleichbaren Fall in der Türkei die Entscheidung, dass Beamte das Recht zum Streiken haben, solange sie keine hoheitlichen Aufgaben bei den Streitkräften, der Polizei oder in der Staatsverwaltung ausführen.
Was das Urteil für Deutschland bedeuten könnte
Der EGMR hat keine Befugnis, Urteile deutscher Gerichte aufzuheben. Jedoch hat Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet, über die der EGMR wacht. Das bedeutet, dass alle Urteile der Richter in Straßburg verbindlich sind. Die Einhaltung der Menschenrechtskonvention muss daher berücksichtigt werden. Wenn der Gerichtshof den Lehrerinnen und dem Lehrer Recht gibt, könnte dies für Deutschland unter anderem eine Geldstrafe bedeuten.








